Reichsversicherungsordnung

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Basisdaten
Titel: Reichsversicherungsordnung
Abkürzung: RVO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 820-1
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Juli 1911
(RGBl. S. 509)
Inkrafttreten am: 19. Juli 1911 – 1. Januar 1914
Neubekanntmachung vom: 15. Dezember 1924
(RGBl. I S. 779)
Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 23. Oktober 2012
(BGBl. I S. 2246, 2262)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Oktober 2012
(Art. 16 Abs. 1 G vom 23. Oktober 2012)
GESTA: M023
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Briefmarke zum 100-jährigen Bestehen der RVO

Die Reichsversicherungsordnung war von 1913 (dem Jahre ihres Inkrafttretens) bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts. Seit 1975 wird sie schrittweise durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.

Der Rechtshistoriker Michael Stolleis bezeichnete die Reichsversicherungsordnung als „Musterbeispiel für den hohen Standard der […] Gesetzgebungskunst“ des frühen 20. Jahrhunderts.[1]

Allgemeines

Die Reichsversicherungsordnung wurde am 19. Juli 1911 als gesetzliche Grundlage des Sozialstaates in Deutschland verabschiedet. In ihr war das Recht der Arbeiterkrankenversicherung, das Unfallversicherungsrecht sowie das Invaliditäts- und Altersversicherungsrecht in einem Regelwerk zusammengefasst. Die RVO bestand ursprünglich aus 1805 Paragrafen. Sie war damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das umfangreichste Gesetz des Deutschen Reichs.

Aufbau

Die Reichsversicherungsordnung bestand aus sechs „Büchern“ genannten Teilen:

Das Erste Buch – Gemeinsamer Teil – beinhaltete Vorschriften, die für alle Sozialversicherungszweige galten. Das Zweite Buch beinhaltete das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das Dritte Buch das der gesetzlichen Unfallversicherung und das Vierte Buch das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter. Das Fünfte Buch regelte die Beziehungen der Sozialversicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten sowie die Wanderversicherung. Das Sechste Buch beinhaltete Verfahrensvorschriften.

Reform

Schon bald nach ihrem Inkrafttreten bemängelten die Rechtsanwender die Unhandlichkeit der RVO: „Das Arbeiten mit der Reichsversicherungsordnung ist nachgerade zu einer Qual geworden“, klagte der bayerische Regierungsrat Franz Eichelsbacher im Jahr 1921. „Das Gesetzeswerk hat seit dem Jahre 1914 und insbesondere seit dem Umsturze so viele Ergänzungen und Abänderungen erfahren, daß häufig nur derjenige die wirkliche Rechtslage zu erkennen vermag, der sich ständig mit dem Gesetze beschäftigen muß.“

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde deutlich, dass die RVO durch viele Zusätze und Ergänzungen unübersichtlich geworden war. Daher wurde ab 1975 schrittweise das Sozialgesetzbuch (SGB) erarbeitet, das die RVO in vielen Bereichen ersetzt.

1988 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz die gesetzliche Krankenversicherung als Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ausgegliedert, 1992 die gesetzliche Rentenversicherung als Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Zum 1. Januar 1997 wurde das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von der Reichsversicherungsordnung in das neue Siebte Buch Sozialgesetzbuch überführt.

2012 wurden mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz[2] die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft als §§ 24c bis 24i in das SGB V überführt. Seitdem regelt die RVO nur noch die Rechtsverhältnisse der Beamten und Dienstordnungsangestellten bei Krankenkassen (§§ 349 bis 360 RVO).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Michael Stolleis: Das Maschinenhaus des Sozialstaats. In: FAZ vom 14. Juli 2011, S. 6.
  2. Änderungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)