Resolution 194 der UN-Generalversammlung

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Die Resolution 194 der UN-Generalversammlung wurde am 11. Dezember 1948, kurz vor dem Ende des Palästinakrieges, verabschiedet. Sie würdigt die Leistungen des UN-Gesandten Folke Bernadotte, der am 17. September 1948 bei einem von Mitgliedern der Lechi verübten Attentat getötet worden war. Darüber hinaus wurde mit der Resolution 194 eine UN-Vermittlungskommission geschaffen, die zur Beendigung des arabisch-israelischen Krieges von 1948 beitragen sollte.

Inhalt

Die Resolution 194 besteht aus insgesamt 15 Artikeln, die meistzitierten unter ihnen sind:

  • Artikel 7: Schutz und freier Zugang zu den heiligen Stätten
  • Artikel 8: Entwaffnung und UN-Kontrolle für Jerusalem und Betlehem
  • Artikel 9: Freier Zugang zu Jerusalem
  • Artikel 11: Rückkehr von Flüchtlingen

Internationale Beachtung und Interpretation

Die meisten Bestimmungen der Resolution 194 wurden bis heute von allen beteiligten Parteien ignoriert. Die Zustimmung zur Resolution 194 durch Israel war eine Bedingung für die Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen (siehe Resolution 273 der UN-Generalversammlung). Es war daher wenig überraschend, dass Resolution 194 sehr schnell von der israelischen Regierung akzeptiert wurde. Die genaue Bedeutung und zeitliche Umsetzung der Resolution wurde von Anfang an heftig diskutiert. Ägypten, Irak, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Jemen stimmten im Gegensatz dazu gegen die Resolution. [1]

Artikel 11 der Resolution 194 wurde seit Ende der 1960er Jahre zunehmend von denen zitiert, die den Artikel als Basis des Rückkehrrechtes palästinischer Flüchtlinge sehen. Israel hat sich stets gegen diese Auslegung gewandt und darauf hingewiesen, dass der Text lediglich feststellt, den Flüchtlingen „sollte erlaubt werden“, zum „frühest möglichen Termin“ in ihre Heimat zurückzukehren, und dass diese Empfehlung sich nur auf jene bezieht, die „es wünschen, (...) im Frieden mit ihren Nachbarn zusammen zu leben“. [2] Speziell der frühere Ministerpräsident Israels, David Ben-Gurion, bestand in einem Gespräch mit den Mitgliedern der Versöhnungskommission darauf, dass, solange Israel nicht auf den Willen der arabischen Staaten setzen könne, „in Frieden mit ihren Nachbarn“ zu bleiben, die Wiederansiedlung der Flüchtlinge für sein Land keine Verpflichtung sei. Ben-Gurion begründet dies mit der Weigerung der arabischen Staaten, Israel anzuerkennen. [3] Die Anhänger dieser Lesart stellen auch die Frage nach einem Rückkehrrecht für die aus arabischen Staaten geflüchteten Juden – meist zwischen 750.000 und 850.000 angegeben –, für die ebenfalls die Resolution 194 angewendete werden könnte. Diese Flüchtlinge könnten gleichfalls auf das Recht zur Rückkehr zu ihren zurückgelassenen Besitztümern in arabischen Staaten pochen.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. YEARBOOK OF THE UNITED NATIONS 1948-49 - III. Political and Security Questions DEPARTMENT OF PUBLIC INFORMATION, UNITED NATIONS, NEW YORK, 31. Dezember 1949
  2. Sean Gannon: Who's afraid of Resolution 194? israelinsider, 22. August 2003
  3. Progress Report of the Conciliations Commission 23. Oktober 1950, III:9