Schlepp

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Ein Schlepp (das umgangssprachliche Schleppung ist insbesondere bei Anwendung im Eisenbahnbetrieb falsch) bezeichnet die Übernahme des Antriebs eines Fahrzeuges durch ein anderes. Das geschleppte Fahrzeug wird dabei gezogen oder geschoben.

Luftfahrt

Bei Flugzeugen ist der Flugzeugschlepp von Segelflugzeugen üblich. Hierbei wird selbiges durch ein motorisiertes Flugzeug in die Höhe hochgezogen, ab der das Segelflugzeug aufgrund der am Flugort vorherrschenden atmosphärischen Bedingungen selbständig fliegen kann.

Weiterhin gibt es stark motorisierte Landfahrzeuge, die Flugzeuge ziehen oder schieben: Flugzeugschlepper.

Schifffahrt

In der Schifffahrt wird das schleppende und das geschleppte Wasserfahrzeug als Schleppverband oder Schleppzug bezeichnet. Er kann mehrere Wasserfahrzeuge umfassen. Das schleppende Fahrzeug kann dabei die anderen ziehen, schieben oder auch längsseits nehmen. Die Lichterführung ist unterschiedlich, abhängig davon ob der Schleppverband als zusammengehörende Einheit erkennbar sein soll oder ein Zug darstellt.

In der Seeschifffahrt sind manövrierunfähige oder -behinderte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge ohne Motorisierung (z.B. Rennsegelboote bestimmter Klassen) im Schlepp wenn sie von einem Motorboot gezogen werden.

Schlepper werden eingesetzt, um manövrierunfähige Boote in einen Hafen zu ziehen oder um sehr große Schiffe in einem Hafen sicher an ihren vorgesehenen Liegeplatz zu bringen. Grundsätzlich darf jedes Boot ein anderes (Ab)schleppen, falls dies nötig oder gewünscht wird. Das Abschleppen unter Segeln ist zwar anspruchsvoll, aber ebenfalls möglich.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge müssen zum Teil angeschleppt werden, bis der Motor des Geschleppten die erforderliche Drehzahl erreicht.

Schleppen ist im Gegensatz zur Abschleppung das Ziehen eines fahrtüchtigen Fahrzeuges. Hierbei entstehen Fahrzeugkombinationen. Nach deutschem Verkehrsrecht ist beim Schleppen bereits aufgrund der Anzahl der Achsen (Zugfahrzeug und „Anhänger“) eine Fahrerlaubnis der Kl. C notwendig.

Eisenbahn

Bei der Eisenbahn ist der Begriff nicht geläufig. Wird eine zweite Lokomotive vorgespannt, so kann es sich im Falle des technischen Ausfalls der Antriebsleistung des Triebfahrzeuges zwar um dengleichen Sachverhalt handeln, man spricht bei der Bahn aber nur von einem Vorspanndienst. Daneben gibt es noch einen Leervorspann, der zur Überführung eines vorgespannten Fahrzeuges zu einem anderen Einsatzort eine fahrplanmäßige Fahrt nutzt. Bei Industriebahnen oder Straßenbahnen kann dagegen ein Schienenfahrzeug auch durch ein Straßenfahrzeug in Schlepp genommen werden. Weiteres kann in Abschleppen#Eisenbahnverkehr nachgelesen werden.