Landfahrzeug
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Ein Landfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich nur oder überwiegend an Land fortbewegt. Sie nehmen somit am Landverkehr teil.
Hauptverwendungszweck bzw. -gebiet ist die Fortbewegung von Personen (Personentransport) und/oder Gütern (Gütertransport) an Land, sowie die Bodenbearbeitung und die Bearbeitung von Pflanzen, z. B. Pflügen, Eggen, Heuwenden, Planieren, Baggern, d. h. mit üblicherweise stetem Kontakt zum Boden. Sie unterscheiden sich damit von den anderen Fahrzeugtypen wie den Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen sowie deren Mischformen. Unterarten sind Amphibienfahrzeuge (sowohl Wasser- als auch Landfahrzeug) und Zweiwegefahrzeuge (Schienen- und Kraftfahrzeug).
Landfahrzeuge können motorisiert (z. B. Kraftfahrzeug, Triebwagen) oder unmotorisiert (muskelkraftbetriebene Fahrzeuge, windgetriebene Fahrzeuge, Schlitten u.a.) und/oder schienengebunden sein und dienen meistens als Verkehrsmittel oder als Sportgerät. Sie können gelenkt oder ungelenkt sein.
Früher spielten Zugtiere als Antrieb für Landfahrzeuge eine große Rolle, insbesondere Pferde (z. B. Pferdekutsche, Brauereikutsche, Streitwagen), Rinder (Ochsenkarren), Esel, Maultiere und Hunde (Hundewagen, Hundeschlitten).
Das bisher schnellste Landfahrzeug war das ThrustSSC mit Strahltriebwerken (1.227,985 km/h).
Das bisher zugstärkste Ein-Chassis-Landfahrzeug ist die elektrische Co’Co’-Zweifrequenzlokomotive EG 3100 der Danske Statsbaner mit 400 kN Zugkraft (entspricht etwa einer "Gewichtskraft" von 40 Tonnen).

