Schliffkopf (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Schliffkopf“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Röschenschanze im NSG Schliffkopf

Röschenschanze im NSG Schliffkopf

Lage Oppenau und Ottenhöfen im Schwarzwald, Ortenaukreis sowie Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt; Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 146,8 ha
Kennung 3.013 OG
2.025 FDS
WDPA-ID 555588635 OG
4408 FDShttp://infobox-schutzgebiet.wdpa-id.test/555588635%20%3Csmall%3EOG%3C%2Fsmall%3E%3Cbr%3E4408%20%3Csmall%3EFDS%3C%2Fsmall%3E
Geographische Lage 48° 33′ N, 8° 13′ OKoordinaten: 48° 33′ 13″ N, 8° 13′ 25″ O
Schliffkopf (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Schliffkopf (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 7. Oktober 1986
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg,

Der Schliffkopf ist ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 7. Oktober 1986 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Baiersbronn im Landkreis Freudenstadt und der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald sowie der Stadt Oppenau im Ortenaukreis. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das regierungsbezirksübergreifende Schutzgebiet mit zwei unterschiedlichen Kennungen geführt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schliffkopf wurde am 24. September 1938 durch den württembergischen Kultminister zum ersten Mal unter Naturschutz gestellt. Diese Verordnung wurde durch eine Neuausweisung und Gebietserweiterung im Jahr 1986 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgehoben. Das Schutzgebiet hatte seither eine Größe von 1414 ha. Am 31. Dezember 2013 trat das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald in Kraft, wodurch das Naturschutzgebiet Schliffkopf in dessen Geltungsbereich aufgehoben wurde. Dadurch verblieben vom Naturschutzgebiet Schliffkopf lediglich sechs Teilflächen mit insgesamt etwa 147 ha.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald sind vom Naturschutzgebiet Schliffkopf sechs voneinander getrennte Teilflächen verblieben. Diese umfassen den Rossbühl im Bereich der Röschenschanze, die Hänge vom Sandkopf über den Plankopf bis zum Schurkopf, soweit zur Stadt Oppenau gehörig, den Bereich um das Hotel auf dem Schliffkopf sowie das Gelände um den Skilift Vogelskopf südlich des Ruhesteins. Im Gemeindegebiet von Ottenhöfen sind zudem zwei Teilflächen auf den Flurstücken 471, 474 und 475 westlich der Kreisstraße 5370 verblieben, die aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht in den Nationalpark integriert wurden.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet grenzt unmittelbar an den Nationalpark Schwarzwald. Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Wilder See - Hornisgrinde und Oberes Murgtal und des europäischen Vogelschutzgebiets Nordschwarzwald. Unmittelbar Angrenzende Landschaftsschutzgebiete sind die Gebiete Kniebis, Rot- und Rechtmurg, Lierbachtal und Kniebisstraße und Gottschlägtal, Eichhaldenfirst und Bosensteiner Eck.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]