Scholle (Grund)
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Die Scholle ist im Ackerbau eine nur noch in der Agrargeschichte des deutschsprachigen Raums verwendete Bezeichnung für den eigenen oder gepachteten Grundbesitz eines Bauern.
Bis ins 19. Jahrhundert wurde auch in rechtlichen Texten damit ganz allgemein der Teil des bewirtschafteten Landes eines Bauern benannt, der ihm pflanzliche Erträge (Feldfrüchte) brachte. Der Bauer war verpflichtet, bei seinem gepachteten Grund zu wohnen, er hatte keine Möglichkeit, sich in einem anderen Gebiet niederzulassen (zum Beispiel um einem anderen Grundherrn Untertan zu sein, oder gar frei), und war ohne Widerspruchsrecht den Spann- und Frondiensten des Herrn ausgeliefert (Schollenzwang, Schollengebundenheit).
Nach der Bauernbefreiung infolge von Aufklärung und den Auswirkungen der Französischen Revolution kam im 19. Jahrhundert der Begriff der Scholle aus der Mode, und blieb nur in romantischen Liedern erhalten. Die Blut-und-Boden-Ideologie des Nationalsozialismus verwendete den Begriff verstärkt im politischen und übertragenen Sinn, allerdings ohne dass er im landwirtschaftlichen Alltag wieder üblich geworden wäre.
Die Ackerscholle oder kurz Scholle ist eigentlich ein großes Erdstück, das durch den Pflug auf einem Acker aufgeworfen wurde. Der Begriff wird auch veraltet als Metapher für Heimat gebraucht.[1]
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Das deutsche Wörterbuch, Knaur, Lexographisches Institut München 1985, Seite 858

