Schwimmabzeichen (DDR)

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Schwimmabzeichen der DDR, Urkunde für Stufe III, 1986, Vorder- und Rückseite

Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.

Bedingungen für die Verleihung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1980er Jahren (Grundstufe bis Leistungsstufe III), davor galten davon abweichende Anforderungen. (Stufe I bis Stufe III).

Grundstufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.

Leistungsstufe I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für das Erreichen der Leistungsstufe I mussten entweder 100 m in einer beliebigen Schwimmart und 50 m in einer zweiten Schwimmart geschwommen werden

oder alternativ 200 m in einer Schwimmart geschwommen werden. Eine Zeitbegrenzung bestand nicht. Dazu ist ein Kopfsprung vorwärts ins tiefe Wasser auszuführen.

Schwimmabzeichen Stufe I
Schwimmabzeichen Stufe I

Leistungsstufe II[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Leistungsstufe II waren 100 m in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung

und 100 m in einer weiteren Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zu schwimmen und ein Kopfsprung ins tiefe Wasser auszuführen. oder alternativ 400 m Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart mit Zeitbegrenzung zu schwimmen und ein Kopfsprung ins tiefe Wasser auszuführen.

Schwimmabzeichen Stufe II
Schwimmabzeichen Stufe II

Leistungsstufe III[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Leistungsstufe III musste

beginnend mit einem Startsprung 100 m in einer Schwimmart und weitere 100 m in einer anderen Schwimmart jeweils mit einer Zeitbegrenzung geschwommen werden oder alternativ beginnend mit einem Startsprung 400 m in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung geschwommen werden.

Maximalzeiten für 100 m
  • Schüler der Klasse 4 und jünger – 3:30 min
  • Schüler der Klasse 5 und 6 – 3:00 min
  • Schüler der Klasse 7 und 8 – 2:45 min
  • Schüler der Klasse 9 und älter – 2:30 min
Schwimmabzeichen der DDR in der Stufe III
Schwimmabzeichen der DDR in der Stufe III

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454–456.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]