Seekammer der DDR

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Seekammer der DDR– international auch als Marine Court of the G. D. R. bezeichnet – war ein beim 1953 gegründeten Seefahrtsamt der DDR (SFA)[1] angesiedelter Spruchkörper zur Untersuchung von Unfällen in der Seeschifffahrt. Sie legte besonderen Wert darauf, dass sie bezüglich der Untersuchungen und Entscheidungen an keinerlei Weisung gebunden war, sondern nur an das geltende Recht der DDR.[2] Die Seekammer setzte sich aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern zusammen. Der Leiter der Seekammer der DDR konnte Ordnungsstrafbescheide erlassen.[3] Zu den von ihr nach einer Seekammerverhandlung ausgesprochenen Sanktionen gehörten der Entzug eines vom Seefahrtsamt ausgestellten Befähigungszeugnisses/Berechtigungsnachweises, entweder zeitweilig begrenzt oder auf Dauer. Dagegen war Beschwerde zulässig. Über derartige Beschwerden entschied die sogenannte Große Spruchkammer unter einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die als Schifffahrtssachverständige galten. Als Beauftragter des Staates zur Untersuchung von Seeunfällen und in den Verhandlungen vor der Seekammer und der Großen Spruchkammer fungierte ein Seekommissar, der bis 1981 den Titel Havariekommissar trug. Der Havariekommissar, wie auch ab 1981 der Seekommissar der DDR, wurde vom Minister für Nationale Verteidigung ernannt.[4]

Markante Fälle von Seeunfalluntersuchung im internationalen Bereich (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Seeunfalluntersuchung der Vorkommnisse die in internationalen Gewässern oder in nationalen Hoheitsgewässern, war das Seefahrtsamt der DDR zuständig, wenn Schiffe der DSR beteiligt waren.

Internationale Seeunfälle innerhalb und außerhalb nationaler Hoheitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Im Jahre 1976 machte der Untergang des DDR-Öltankers Böhlen vor der Küste von Crozon international Schlagzeilen. Dieser Fall wurde von der Seekammer der DDR untersucht und vom damaligen Havariekommissar Friedrich Elchlepp beschrieben.[5]

Internationale Seeunfälle in der BRD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fand eine Kollision auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland statt, wurden zuerst dort die Untersuchungen durchgeführt. Nicht selten ähnelte der Spruch des Seeamtes in Hamburg dem Spruch der darauffolgenden Verhandlung der Seekammer in Rostock.

  • Fall der Kollision des DRS-Kühlschiffes Heinrich Heine und des indonesischen Semicontainerschiffes Mataram in der Nähe der Schleuse Brunsbüttel am 2. April 1988.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 1960 wurden im Gesetzblatt der DDR (Nr. 34 aus dem Jahr 1960) die „Verordnung über das Seefahrtsamt der DDR“ und die „Anordnung über das Statut des Seefahrtsamtes der DDR“ veröffentlicht.
  2. Lexikon Seefahrt, 3. bearbeitete und ergänzte Auflage, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, Stichwort „Seekammer der DDR“, S. 485 Spalte 1.
  3. Hartmut Zimmermann: DDR Handbuch. Hrsg.: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3. Auflage. Band 2. Verlag für Wissenschaft und Politik, Köln 1985, ISBN 3-8046-8642-7, S. 1142.
  4. Lexikon Seefahrt, 3. bearbeitete und ergänzte Auflage, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1981, Stichwort „Seekommissar“ S. 485 Spalte 2.
  5. Dietrich Elchlepp: Der Untergang des Motortankers „Böhlen“. In: PANORAMA maritim 27, Deutsche Gesellschaft für Schiffahrts- und Marinegeschichte e. V. Schiff und Zeit. (PDF-Datei, 20,4 kB, abgerufen am 22. September 2014).
  6. Havariespruch 1966 Abschnitt Ergebnis (Seite 10)
  7. Werner Molle: 60 Jahre DSR - Aufgaben des Chefinspektors, 2012 S. 6 (PDF-Datei, 837 kB, abgerufen am 22. September 2014).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Friedrich Elchlepp, Manfred Kretzschmar: Auf Kollisionskurs – Die Verhandlungen der DDR-Seekammer. ISBN 978-3-938686-25-6.
  • Deutsche Reedereien Band 23: VEB Deutsche Seereederei Rostock. Autorenkollektiv Verlag Gert Uwe Detlefsen, ISBN 3-928473-81-6, Seite 243.