Sexueller Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland

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Fälle von Sexuellem Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen in Gemeinden oder Einrichtungen der Evangelischen Kirche – durch Amtsträger und haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter – sind seit vielen Jahrzehnten dokumentiert, wurden aber erst in den 2010er Jahren Gegenstand einer intensiveren Aufarbeitung. Die ForuM-Studie gab für die jüngere Vergangenheit im Januar 2024 einen ersten Überblick über Täter und Opfer.[1]

Bis Ende des 20. Jahrhunderts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über einen sexuellen Missbrauch berichtete im Jahr 1905 das Berliner Tageblatt unter der Überschrift Der Herr Pastor: Ein evangelischer Seelsorger aus dem Dorf Werder bei Rehfelde hatte sich über viele Jahre hinweg „schwerer Sittlichkeitsvergehen“ an Konfirmanden schuldig gemacht. Nachdem das Vergehen der Öffentlichkeit bekannt wurde und dem Geistlichen eine Zuchthausstrafe drohte, hat er seine Gemeinde heimlich verlassen und sich wohl ins Ausland abgesetzt.[2]

Nach Angaben des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland sind im Bereich der Evangelischen Kirche und der Diakonie seit etwa 1950 881 Fälle sexualisierter Gewalt aktenkundig geworden.[3] Bis 2019 wurden rund 770 Opfer ermittelt, die meisten Heimkinder in diakonischen Einrichtungen. Aber auch in Kirchengemeinden gab es Übergriffe.[4] Seit den 1980er-Jahren kam es in einzelnen Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen, die aber zunächst nur lokale Beachtung fanden.

Seit 2010[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ahrensburger Missbrauchsskandal zog seit 2010 weite Kreise, weil hier auch der fragwürdige Umgang kirchlicher Vorgesetzter mit dem Täter zum Thema wurde. Die Bischöfin Maria Jepsen trat noch im selben Jahr zurück, weil sie bereits 1999 über den Missbrauch informiert worden war, aber nichts unternommen hatte. Eine im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland 2014 erstellte unabhängige Studie kam zu dem Ergebnis, dass auch weitere Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld jahrelang vertuscht worden waren. Als Konsequenz verabschiedete die Landessynode 2018 ein Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt.[5]

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der EvLKS begann Ende 2021 die Aufarbeitung des Falls Kurt Ströer; 36 Männer haben sich bisher (Stand Herbst 2023) als Betroffene gemeldet, weil sie im minderjährigen Alter Opfer von Ströers spirituellem und sexuellem Missbrauch wurden. Ein weiterer umfangreicher Missbrauchsfall wird in der Gemeinde Pobershau aufgearbeitet.[6]

Mit einem ersten landesweiten Treffen[7] begann im März 2024 die Vernetzung aller sächsischen Betroffenen und der Weg zum Aufbau ihrer Betroffenenvertretung.[8]

Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 2018[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in anderen Landeskirchen wurden nach 2010 unabhängige Ansprechstellen oder Kommissionen eingerichtet und Verfahren entwickelt, um Betroffenen Beistand und Wiedergutmachung anzubieten. Etliche Opfer beklagten aber weiterhin einen Flickenteppich an Regelungen und undurchsichtige Strukturen.[9] Die evangelische Kirche habe aus Sicht Betroffener zu lange gezögert, und es sei notwendig, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu rücken.[4]

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland setzte das Thema auf die Tagesordnung der Herbsttagung 2018 und verabschiedete einen Elf-Punkte-Plan[10][11] zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche.

Als konkrete Maßnahmen wurden beschlossen:

  1. Beteiligung Betroffener, Gründung eines Betroffenenbeirates
  2. Individuelle Aufarbeitung in den einzelnen Landeskirchen, um Anerkennungsleistungen materieller wie immaterieller Art gegenüber den einzelnen Betroffenen zu erarbeiten
  3. Institutionelle Aufarbeitung in einer externen wissenschaftlichen Gesamtstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland
  4. Dunkelfeldstudie, um das „Dunkelfeld“ sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie auszuleuchten
  5. Unabhängige zentrale Ansprechstelle der EKD, um eine kritisierte mangelnde Auffindbarkeit von kirchlichen Beratungs- und Hilfsangeboten zu vermeiden
  6. Einsetzung eines Beauftragtenrats zur Begleitung der Maßnahmen durch die Leitungsebene
  7. „Konstruktives Miteinander“ mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung
  8. Zentrale Meldestellen in den Landeskirchen
  9. Stärkung der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe (PIHK) bei Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zwischen der EKD und den Landeskirchen
  10. Verbindliche Zusammenarbeit mit der Diakonie
  11. Sensibles und professionelles Verfahren im Kontext sexualisierter Gewalt unter Wahrung des Seelsorgegeheimnisses.[12]

Umsetzung ab 2018[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um die geplanten Maßnahmen innerkirchlich wie auch außerkirchlich voranzubringen, wurde ein „Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ eingerichtet, dem drei Bischöfe und zwei leitende Juristen angehören. Sprecherin war zunächst die Bischöfin Kirsten Fehrs, 2020 übernahm das Amt turnusmäßig Landesbischof Christoph Meyns.[13]

Die unabhängige „Zentrale Anlaufstelle.help“, an die sich Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche oder der Diakonie oder Angehörige wenden können, nahm am 1. Juli 2019 ihre Arbeit auf.[14]

Ein Bewerbungsverfahren für den Betroffenenbeirat begann im Frühjahr 2020. Bei einem Auswahlverfahren wirkten zwei Mitglieder des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKD, zwei Mitglieder des Betroffenenrates des UBSKM (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) und zwei Mitarbeitende aus spezialisierten Fachberatungsstellen mit. Im August 2020 wurde der 12-köpfige Betroffenenbeirat vom Rat der EKD für eine vierjährige Amtszeit berufen und begann mit seiner Arbeit. Er tagt nicht öffentlich. Seine Aufgabenstellung beschreibt die EKD wie folgt: „Der Betroffenenbeirat begleitet die Arbeit des Beauftragtenrates aus der Sicht Betroffener bei der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie. Er begleitet weiter den Austausch und die Vernetzung Betroffener im Bereich der EKD. Er ist Impulsgeber und erarbeitet eigene Positionen und Vorschläge hinsichtlich geplanter Maßnahmen und setzt sich kritisch mit vorhandenen Strukturen und Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie auseinander.“[15] Allerdings kritisierten bereits im Februar 2021 einige Mitglieder des Betroffenenbeirats, sie würden nicht in ausreichendem Maße in Beratungen eingebunden, bevor Entscheidungen gefällt würden, und es fehle an Information und Partizipation. Über die kirchlichen Aufklärungsbemühungen hinaus forderte der Beirat eine vom Bundestag berufene Wahrheitskommission, da der Staat die Rolle des Aufklärers übernehmen müsse und dies nicht den Kirchen überlassen dürfe.[16] Am 10. Mai 2021 entschied die EKD, die Arbeit des Betroffenenbeirats nach internen Konflikten und Rücktritten vorläufig auszusetzen und zunächst eine externe Evaluierung vornehmen zu lassen.[17]

Neben der Fortsetzung der Aufarbeitung in einzelnen Landeskirchen und diakonischen Institutionen soll in der beschlossenen umfassenden wissenschaftliche Studie „die systemisch bedingten Risikofaktoren speziell der evangelischen Kirche“ analysiert werden, besonders berücksichtigt wird die Gefährdung von Menschen mit Behinderungen. Ziel sind wissenschaftlich begründete Empfehlungen von verbindlichen Standards für Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfen.[12] Ein Verbund von acht Forschungsinstitutionen wurde im Herbst 2020 mit der Ausarbeitung beauftragt und begann Ende 2020 mit der Arbeit; die Ergebnisse sollen im Herbst 2023 vorliegen.[18][19] Die Deutsche Bischofskonferenz hatte die sogenannte MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche bereits im September 2018 veröffentlicht. Für den Bereich der Diakonie wurde im November 2018 eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen angekündigt; es existiere bereits ein Diakonie-Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt, in dem Präventions- und Schutzmaßnahmen vorgestellt werden.[20]

Stand 2023[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während die ForuM-Studie (das evangelische Gegenstück zur katholischen MHG-Studie) sich ihrer Fertigstellung näherte, trat im Herbst 2023 Annette Kurschus wegen des Vorwurfs der Missbrauch-Vertuschung von allen kirchlichen Ämtern – darunter dem der Vorsitzenden des Rates der EKD – zurück.[21]

Detlev Zander wies hinsichtlich der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche darauf hin, dass die Fallzahlen „nicht allzu weit weg sind von der katholischen Kirche“. Zander ist Sprecher des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche, das 2022 ins Leben gerufen wurde. Das Forum kann bei Fragen sexualisierter Gewalt mitentscheiden. Zander wies darauf hin, dass es in den evangelischen Heimen und Pfarrhäusern so gut wie keine Strukturen gäbe, die solche Fälle aufdecken oder verhindern könnten. Detlev Zander wurde als Kind in einem Kinderheim in der Brüdergemeinde Korntal bei Stuttgart von mehreren Tätern vergewaltigt, geschlagen und erniedrigt. Die Evangelische Kirche hatte seine Leidensgeschichte abgetan und ihn als Lügner diffamiert. Erst als er an die Öffentlichkeit ging, habe sich die Kirche um Aufklärung bemüht.

Es wurden daraufhin 80 Täter und Täterinnen ermittelt und 140 Opfer meldeten sich. Darunter Angelika Bandle. Auch sie hat jahrelang sexualisierte Gewalt erfahren. Zunächst im Kinderheim der Brüdergemeinde Korntal, später in einer pietistischen Pflegefamilie. Laut Bandle habe die Kirche ihre Verantwortung für die Fälle jahrelang zurückgewiesen, obwohl es eine Verbindung zwischen der Landeskirche und der Diakonie in Korntal gebe. Ihre persönliche Meinung sei, „dass die Evangelische Kirche bis heute kein ernsthaftes Interesse an einer Aufarbeitung hat. Damit würden sie nur sich selbst und ihre Institutionen belasten“. Eine EKD-Sprecherin betonte, dass in Kürze neue Standards für die systematische und unabhängige Aufarbeitung verabschiedet würden.[22]

Stand 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 25. Januar 2024 wurde vom Forschungsverbund ForuM die unter der Leitung der Hochschule Hannover erstellte ForuM-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Evangelischen Kirche vorgestellten. Nach Angaben der beteiligten Wissenschaftler zeige diese Studie nur die „Spitze der Spitze des Eisbergs“.

Deutschlandweit wurden danach seit 1946 mindestens 2.225 Menschen missbraucht; rund zwei Drittel der Opfer sind männlich. Es wurde die Zahl von 1.259 Beschuldigten genannt; 511 von ihnen seien Pfarrpersonen wie Pfarrerinnen (0,4 %) oder Pfarrer und Vikare (99,6 %). Rund drei Viertel von ihnen waren zum Zeitpunkt der Ersttat verheiratet. Auch pädagogisch Tätige gehören zur Tätergruppe.

Die von sexualisierter Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen waren im Durchschnitt elf Jahre alt. zu den erfassten körperlichen kontakten zwischen Täter und Opfer gehören „sexuelle Berührungen bis zur Penetration“. Darüber hinaus gab es in vielen Fällen „Nötigung, pornografisches Material anzuschauen, oder Selbstbefriedigung der Beschuldigten in Anwesenheit der Betroffenen“. Auch gab es mitunter Drogen. Alkohol und körperliche Gewalt. Tatorte der sexuellen Übergriffe waren in vielen Fällen die Pfarrhäuser, aber auch Kinderheime, und Jugendfreizeiten. Laut Studie führe „der Mechanismus der evangelischen Rechtsfertigungslehre“ zu einer Verkoppelung von Schuld und Vergebung. Reue finde hier nicht statt; wer also schuldig geworden ist, dem muss nach dieser Logik sofort vergeben werden. Die Autoren der Studie stellten fest, das „Schuld als nicht prinzipiell auflösbarer Zustand .. offenbar im evangelischen Selbstverständnis nicht ausgehalten werden [kann]“.

Die kommissarische Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischöfin Kirsten Fehrs, zeigte sich erschüttert über das Ausmaß des Missbrauchs und sprach von „täterschützenden Strukturen“. „Wir haben uns auch als Institution an unzählig vielen Menschen schuldig gemacht“, sagte sie. Sie bitte die Betroffenen um Entschuldigung.[23]

Diese ForuM-Studie basiert auf einer eingeschränkten Quellenlage. Am Projekt beteiligte Forscher beklagten intern, dass sie keinen Einblick in Personalakten erhielten. Erst diese Akten hätten das tatsächliche Ausmaß der Missbrauchsfälle erkennbar machen können. Bis auf eine der 20 Landeskirchen der EKD sowie der Diakonischen Werke wurden dem Forschungsteam nur Details aus 4282 Disziplinarakten[24] über Beschuldigte bereitgestellt (Bei der MHG-Studie waren es mehr als 38.000 Personalakten). Begründet wurde das von den evangelischen Kirchen mit Personalmangel. Die Zahl von Betroffenen kann aufgrund der selektiven Datenlage unterschätzt werden. Der Staatsrechtsprofessor Stephan Rixen kritisierte das Verhalten von EKD und Diakonie. Denn oftmals seien bei Taten von sexualisierter Gewalt keine Disziplinarakten angelegt worden. „Es ist völlig absurd, dass nicht die Personalakten untersucht werden, weil sich bei realistischer Betrachtung auch in Personalakten Anhaltspunkte für Fehlverhalten finden“, sagte Rixen.[25]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ForuM-Studie; abgerufen am 27. Januar 2024.
  2. Der Herr Pastor (linke Spalte), Berliner Tageblatt, 16. September 1905.
  3. Forscher untersuchen sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche auf evangelisch.de, 4. Dezember 2020, abgerufen am 27. Januar 2021.
  4. a b Evangelische Kirche ermittelt 770 Opfer von sexuellem Missbrauch, zeit.de, 12. November 2019, abgerufen am 10. April 2021.
  5. Andrea Maestro: Kein Vertrauen in die Kirche. In: taz. 6. März 2018, abgerufen am 24. Juli 2020.; Pressemeldung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
  6. https://www.evlks.de/aktuelles/alle-nachrichten/nachricht/vorstellung-des-abschlussberichts-zu-faellen-sexualisierter-gewalt
  7. https://www.zeit.de/news/2024-03/10/treffen-von-missbrauchsopfern-der-evangelischen-kirche
  8. https://nela-sa.jimdosite.com
  9. Burkhard Schäfers: Sexueller Missbrauch in Evangelischer Kirche. Die Aufarbeitung – eine schwere und langwierige Aufgabe auf deutschlandfunkkultur.de, 23. Juni 2019, abgerufen am 27. Januar 2021.
  10. ekd.de: 11-Punkte-Handlungsplan gegen sexualisierte Gewalt, abgerufen am 6. April 2021.
  11. 11-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt auf evangelisch.de, 13. November 2018, abgerufen am 27. Januar 2021.
  12. a b ekd.de: Beschluss der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 5. Tagung zur Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierterGewalt in der evangelischen Kirche, 14. November 2018.
  13. ekd.de: Beauftragtenrat der EKD, abgerufen am 6. April 2021.
  14. ekd.de: Unabhängige „Zentrale Anlaufstelle.help“ für Betroffene von sexualisierter Gewalt nimmt ihre Arbeit auf, 1. Juli 2019, abgerufen am 8. April 2021.
  15. www.ekd.de: Konzept Betroffenenbeirat, abgerufen am 9. April 2021.
  16. evangelisch.de: Betroffenenbeirat kritisiert EKD bei Missbrauchsaufarbeitung, 3. März 2021, abgerufen am 10. April 2021.
  17. evangelisch.de: Missbrauch: EKD setzt Betroffenenbeirat vorläufig aus, 11. Mai 2021, abgerufen am 12. Mai 2021.
  18. Forscher untersuchen sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche auf evangelisch.de, 4. Dezember 2020, abgerufen am 27. Januar 2021
  19. Studie untersucht Missbrauch in der evangelischen Kirche auf ndr.de, 4. Dezember 2020, abgerufen am 27. Januar 2021.
  20. diakonie.de: Diakonie kündigt eigene Studie zu sexuellem Missbrauch an, 13. November 2018, abgerufen am 10. April 2021.
  21. EKD-Ratsvorsitzende Kurschus legt Ämter nieder. Stand: 20. November 2023; abgerufen am 25. Januar 2024.
  22. „Jeder Fall ist einer zu viel“, Stand: 10. Dezember 2023; abgerufen am 25. Januar 2024.
  23. Mehr als 2.200 Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche; Die Zeit, abgerufen am 25. Januar 2024.
  24. Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DG. EKD) vom 15. Januar 2021
  25. Vertuschung und Verhinderte Aufklärung? Stand: 24. Januar 2024; Tagesschau.de, abgerufen am 25. Januar 2024.