Steuerbord

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Die Planet II mit Steuerbordlicht und Dampferlichtern
Ausweichpflicht

Steuerbord bezeichnet, vom Heck zum Bug in Fahrtrichtung gesehen, die rechte Seite eines Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugs. Die linke Seite wird mit Backbord bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Herkunft und Bedeutung

Der Ausdruck stammt aus der Frühzeit des Schiffbaus, als die Position des Steuermanns auf der rechten Seite eines Schiffes war.[1] So war beispielsweise bei einem Wikingerschiff das Ruder am Heck auf der rechten Seite des Schiffes angebracht. Dadurch ließ es sich für einen an Bord befindlichen Rechtshänder leichter bedienen.

Die Farbe des Steuerbord-Positionslichts von Wasser- und Luftfahrzeugen ist grün.

Wenn ein Schiff von See aus in ein Fahrwasser einfährt, dann befindet sich die Steuerbordseite des Schiffes auch auf der Steuerbordseite des Fahrwassers. Diese ist je nach Lateralsystem mit grünen (IALA-A) oder roten (IALA-B) Tonnen gekennzeichnet, die als Toppzeichen einen spitzen Kegel führen. Steuerbordtonnen sind mit ungeraden Zahlen nummeriert.

Die Steuerbordseite gilt als die „vornehmere“ Seite eines Schiffes, weil der Kapitän auf dieser Seite seine Kajüte hat. Früher wohnte er auf dieser Seite, weil er von Steuerbord aufkommende Schiffe eher sehen konnte. Schiffen auf dieser Seite muss ein Schiff in der Regel ausweichen, wenn beide Fahrzeuge (auch Segler) nach den Kollisionsverhütungsregeln fahren. Auch die Gastlandflagge in ausländischen Gewässern und Häfen wird an Steuerbordseite gehisst.

Die Kommandos Backbord und Steuerbord wurden 1903 nach längerem Streit in der deutschen Handelsmarine durch eine Anordnung Kaiser Wilhelms II. verbindlich eingeführt. Sie gilt seit dem 1. April 1905.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Joachim Schult: Segler-Lexikon, 12. Auflage. Delius Klasing Verlag 2001, S. 628. ISBN 3-7688-1041-0

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Steuerbord – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen