Regularkanoniker
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Als Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist nach der Regel des Hl. Augustinus von Hippo) leben, die Priesterweihe besitzen und die Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein. Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Kanoniker (Chorherren) sind, jedoch ohne ein Gelübde abgelegt zu haben.
Sahen die Regularkanoniker ihre Hauptaufgabe ursprünglich in der Feier des Chorgebetes, zu welcher die praktische Seelsorge hinzutrat, so so sehen viele von ihnen heute ihre Hauptaufgabe in der Seelsorge. So hat sich das Gewicht von personalstarken Abteien und Kanonien auf kleinere Konvente verlagert.
Verschiedene Chorherrenorden haben sich den "modernen Orden" angeglichen. Sie sind in Provinzen und abhängigen Konventen gegliedert und ihre Mitglieder treten nicht mehr in ein bestimmtes Haus ein, sondern in den Orden und sind versetzbar.
Zu den Regularkanonikern zählen heute:
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