Subjekt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wort Subjekt (lat. das Unterworfene, Untergeordnete) bezeichnet:
in der Philosophiegeschichte, siehe
in der Sprachwissenschaft:
- Subjekt (Grammatik), eine grammatische Funktion eines Satzteils
im Völkerrecht:
- Völkerrechtssubjekt, ein Träger von Rechten und Pflichten
in der Volkswirtschaftslehre:
- Wirtschaftssubjekt, eine handelnde wirtschaftliche Einheit
in der Psychosomatik:
- Subjekt (Psychosomatik), ein Grundbegriff der Psychosomatik
Siehe auch:
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |