Rechtsfähigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Rechtssubjekt)
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben Personen im juristischen Sinn auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften.[1]
Einzeldarstellungen[Bearbeiten]
Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:
- Rechtsfähigkeit (Deutschland)
- Rechtsfähigkeit (Liechtenstein)
- Rechtsfähigkeit (Österreich)
- Rechtsfähigkeit (Schweiz)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Siehe statt vieler Creifelds Rechtswörterbuch in jeder beliebigen Auflage.
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |