Sühnestein

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Der Sühnestein von Gustow aus dem Jahr 1510

Ein Sühnestein oder Mordwange ist ein aus dem Mittelalter oder der Frühen Neuzeit stammender Gedenkstein, der, möglicherweise nach einem Urteil, an der Stelle errichtet wurde, an der ein Mord geschehen war. Sühnesteine werden als Flurdenkmale oder Bodendenkmale eingestuft.

Die Steine in ihrer norddeutschen, auf der Insel Rügen und in Mecklenburg erhaltenen Ausführung sind flach und sehr hoch. Sie enthalten zum Teil Inschriften zum Anlass ihrer Aufstellung und zeigen häufig Kreuzigungsszenen, weshalb sie früher als Sühnekreuze bezeichnet wurden.

Noch an ihrem originalen Standort erhalten sind z. B. der Pomertstein bei Herrnburg, der Denkstein des Ludeke Mozellenburch bei Grevesmühlen, der Sühnestein von Schaprode und der Sühnestein von Gustow auf Rügen. Der Sühnestein von Gingst wurde als Grabstein umgewidmet.

Mordsteine in Bielefeld von 1660

Es existieren darüber hinaus Sühnesteine in unterschiedlichen Formen und Größen. Zum Beispiel haben sich als kleinere, Grabsteinen ähnelnden Varianten zwei Sühnesteine, Mordsteine genannt, im Bielefelder Stadtbezirk Sennestadt erhalten.

In neuerer Zeit wurden ebenfalls Gedenksteine nach Morden aufgestellt. Ein Beispiel dafür ist die Mordstelle in Leipzig.

Siehe auch

Literatur

  • Ingrid Schmidt: Hünengrab und Opferstein. Bodendenkmale auf der Insel Rügen. Hinstorff Verlag, Rostock 2001, ISBN 3-356-00917-6, S. 48f.

Weblinks