Todesfall Achidi John

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Der Todesfall Achidi John ereignete sich in Hamburg, begann mit dem zwangsweisen Verabreichen von Brechmittel an Achidi John am 8. Dezember 2001 und endete mit dessen Tod am 12. Dezember 2001. Justiz-politisch führte der Fall zu einem Stopp der Verabreichung des Brechmittels in Berlin und Niedersachsen.[1] In Bremen beantragten die Grünen, die Praxis des Brechmitteleinsatzes zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt.[2] Bremen stoppte den Brechmitteleinsatz 2005 nach dem ähnlich gelagerten Todesfall Laya-Alama Condé. Im Gedenken an den Fall, wird der Platz vor der Roten Flora umgangssprachlich auch Achidi-John-Platz genannt.[3]

Brechmitteleinsatz gegen Achidi John

Am Morgen des 8. Dezember 2001[4] wurde der „19-Jährige Nigerianer Achidi John (auch bekannt als Michael Nwabuisi[5]) von Zivilfahndern im Stadtteil St. Georg wegen des Verdachts des Drogenhandels aufgegriffen [...] und sogleich in die Rechtsmedizin gefahren“.[4] Er wehrte sich heftig gegen die Einführung einer Magensonde zur Einführung des Brechmittels Ipecacuanha, worauf er fixiert wurde. John wurde das Mittel dann von der Ärztin Ute L.[6] „zwangsweise durch einen Schlauch in der Nase eingeflößt“[7], mit den üblichen Risiken wie Herzstillstand durch Reizung des Vagus-Nervs infolge einer Fehlleitung des Schlauchs.[8] "Eine Anästhesistin für den Notfall wurde nicht zu Hilfe gerufen."[4] Danach „fiel er zu Boden“,[4] „die Gesichtsfarbe habe sich verändert, Atmung und Puls hätten ausgesetzt.“[4] Nach drei Minuten[1] versuchten zwei Notärzteteams erfolglos John zu reanimieren. John starb am 12. Dezember 2001.[6] „Die Obduktion [ergab], dass John an einem Hirntod aufgrund von Sauerstoffmangels gestorben ist, der durch einen Herzstillstand verursacht wurde. Die Rechtsmediziner attestierten dem Toten einen Herzfehler.“[4]

Reaktionen der Justiz

Die Staatsanwaltschaft stelle das Vorermittlungsverfahren im Sommer 2002 ein.[6] Das Klageerzwingungsverfahren der Anwältin Gabriele Heinecke blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht "stellte klar, dass es Brechmitteleinsätze, niemals gebilligt habe. 1999 hatte das Gericht zwar in einem Fall festgestellt, dass Brechmittel 'in Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsgerichtlichen Bedenken unterliegt'. Doch zunächst müssten medizinische Fragen geklärt werden. Und: Das sage nichts darüber aus, 'inwieweit eine zwangsweise Verabreichung zulässig ist'."[4]

Einzelnachweise

  1. a b Marco Carini: Verschlusssache Brechmitteltod. taz, 14. Februar 2002, abgerufen am 24. Mai 2016.
  2. Jean-Philipp Baeck: Keine Entschuldigung für die Folter. taz, 16. September 2013, abgerufen am 24. Mai 2016.
  3. Philip Volkmann-Schluck: Von Flora-Kreisläufen und Monarchie-Spektakeln. Hamburger Abendblatt, 30. April 2011, abgerufen am 25. Mai 2016.
  4. a b c d e f g Kai von Appen: Der Tod des Achidi John. taz, 30. April 2010, abgerufen am 22. Mai 2016.
  5. Kerstin Herrnkind: Staatsanwaltschaft nimmt Henning Scherf ins Visier. stern.de, 19. September 2013, abgerufen am 25. Mai 2016.
  6. a b c Elke Spanner: Zwischenfall ohne Folgen. taz, 7. Dezember 2002, abgerufen am 24. Mai 2016.
  7. Gernot Knödler: Der Monopolist des Todes. TAZ, 27. Oktober 2015, abgerufen am 22. Mai 2016.
  8. Fredrik Roggan: Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg. Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Januar 2002, abgerufen am 4. Juni 2016.