Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Als Tarifvertragspartei regelt die VKA die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Sie vertritt die tarif- und arbeitsrechtlichen Interessen von rund 10.000 kommunalen Arbeitgebern mit über 2 Millionen Beschäftigten.

Organisation

Mitglieder sind die kommunalen Arbeitgeberverbände in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören Städte, Gemeinden und Landkreise, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe und Flughäfen.

Präsident der VKA ist der Münchner Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle. Hauptgeschäftsführer ist Manfred Hoffmann.

Tarifrunden

Die Tarifrunden für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen führt die VKA gemeinsam mit dem Bund (vertreten durch das Bundesinnenministerium) sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion. Ergebnis sind jeweils Vereinbarungen zu Gehaltssteigerungen, Arbeitszeit und sonstigen Regelungen des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. [1] An den Tarifergebnissen für den öffentlichen Dienst orientieren sich auch private, kirchliche und freigemeinnützige Arbeitgeber.

Tarifverträge

Die VKA ist Tarifvertragspartei bei folgenden bedeutenden Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst in Deutschland:

  • Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961
  • Bundesmanteltarifvertrag Gemeinden (BMT-G)
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 [2]
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005; Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt:
    • TVöD-V = für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA
    • TVöD-B = für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der VKA
    • TVöD-E = für den Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der VKA
    • TVöD-F = für den Dienstleistungsbereich Flughäfen im Bereich der VKA
    • TVöD-K = für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der VKA
    • TVöD-S = für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der VKA
  • Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) vom 13. September 2005 [3]
  • Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV-ZuSi) vom 23. August 2005 [4]
  • Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 [5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [Gabriele Cerff: Tarifrecht Öffentlicher Dienst: Bund, Kommunen, Länder, TV-Ärzte].
  2. Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 1. Januar 2010. Website der VKA. Abgerufen am 24. Januar 2011.
  3. Tarifverträge für Auszubildende und Praktikanten im öffentlichen Dienst.Website der VKA. Abgerufen am 24. Januar 2011.
  4. Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) vom 23. August 2005. Website der VKA. Abgerufen am 24. Januar 2011.
  5. TV-Ärzte/VKA in der Fassung vom 1. Mai 2010. Website der VKA. Abgerufen am 24. Januar 2011.