Versicherungsteuer (Deutschland)

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Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die grammatikalisch korrekte Form mit Fugen-s (Versicherungssteuer) gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich.


Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausnahmen

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.

[Bearbeiten] Erhebung

Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.

[Bearbeiten] Steuersätze

Versicherungsart Versicherungsentgelt Versicherungssumme
Allgemeiner Steuersatz 19 % (bis 2006 16 %)
Feuer- und FBU-Versicherung 14 % (bis 2006 11 %)
Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 17,75 % (bis 2006 14,75 %)
Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 18 % (bis 2006 15 %)
Hagelversicherung 0,2‰
Seeschiffskaskoversicherung 3 % (bis 2006 2 %)
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8 % (bis 2006 3,2 %)

Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2005 € 8,75 Mrd.

[Bearbeiten] Zeitliche Entwicklung des Regelsteuersatzes

Zeitraum % des Versicherungsentgelts Anmerkungen
1937 bis 1988   5 %  
Ab 01.01.1989   7 %  
Ab 01.07.1991  10 % Anhebung im Rahmen des Solidaritätsgesetzes
Ab 01.07.1993  12 %  
Ab 01.01.1995  15 %  
Ab 01.01.2002  16 % Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung (2001) als Folge des Terroranschlages auf das World Trade Center
Ab 01.01.2007  19 % Anhebung im Einklang mit der gleich hohen Mehrwertsteuer

[Bearbeiten] Rechtsgrundlage

Siehe Versicherungsteuergesetz.

[Bearbeiten] Siehe auch

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