Vertrag von Schönbrunn

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Der Rheinbund 1806

Der Vertrag von Schönbrunn (französisch Traité de Schönbrunn de 1805) wurde am 15. Dezember 1805 zwischen Preußen und Frankreich im Schloss Schönbrunn unterzeichnet.

Als Folge des Siegs Napoléon Bonapartes in der Schlacht von Austerlitz am Ende des Dritten Koalitionskriegs musste der preußische Gesandte Christian von Haugwitz diesen Vertrag unterzeichnen, der vom König Friedrich Wilhelm III. jedoch nicht anerkannt wurde.

Nach dem Vertragstext erhielt das Herzogtum Berg, das im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Rheinbund wenige Monate später zum Großherzogtum Berg erhoben werden sollte, die rechtsrheinischen preußischen Landesteile des Herzogtums Kleve, Frankreich das schweizerische Neuchâtel, Ansbach-Bayreuth wurde Bayern zugesprochen. Preußen erhielt dafür einen Anspruch auf das in Personalunion mit Großbritannien stehende Königreich Hannover eingeräumt.

Preußen gliederte sich mit dem Vertrag in das Napoleonische Bündnissystem ein.

Der Vertrag stellte nur eine kurzlebige Zwischenlösung dar, schon der Vertrag von Paris führte 1806 zu einer weiteren Machtverschiebung zugunsten Frankreichs.

Literatur