Viehhandel
Als Viehhändler (früher insbesondere auch: Ochsenhändler) werden Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Vieh an- und wieder verkaufen.
Tätigkeiten
Viele Viehhändler haben sich spezialisiert für Nutz- und Schlachtviehvermarktung. Vermarktet werden z.b. Kühe, Färsen, Bullen, Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine. Ein Händler muss in Fragen des Tierschutzes und der Vermeidung von Tierseuchen bewandert sein.
Ausbildung
In der Schweiz ist Voraussetzung zur Berufsausübung ein Viehhändlerpatent. Dazu müssen Einführungskurse besucht werden und eine Prüfung durch ein kantonales Veterinäramt abgelegt werden.[1] Die Vergabe des Patentes wird durch Bund und kantonale Behörden des Veterinärwesens geregelt. Viehhändler benötigen genug Wissen über die zu handelnden Tiere, um deren Gewicht und den Zustand des Tieres bezüglich Krankheiten oder Verletzungen feststellen zu können.
Siehe auch
Literatur
- Ekkehard Westermann (Hrsg.): Internationaler Ochsenhandel (1350-1750). Akten des 7th International Economic History Congress, Edinburgh 1978, Klett-Cotta, 1978.
- Stefanie Fischer: Ökonomisches Vertrauen und antisemitische Gewalt. Jüdische Viehhändler in Mittelfranken 1919-1939, Wallstein, Göttingen 2014. ISBN 978-3-83531-239-5
Weblinks
- Vieh- und Fleischhandel. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 144-146.
- Berufsbeschreibung bei berufsberatung.ch des Schweizerischen Dienstleistungszentrums, einer Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK