Tierschutz
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Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit, während es beim Artenschutz darum geht, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der Artenvielfalt zu erhalten. Der Unterschied zu den Vertretern sogenannter Tierrechte besteht darin, dass Tier und Artenschutz die Haltung und Nutzung der Tiere durch den Menschen nicht unmittelbar in Frage stellen. Aus Sicht der Tierrechte wird dagegen jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen abgelehnt.
Abwägungskonflikte gibt es – etwa angesichts der Zootierhaltung – bereits zwischen Artenschutz und Tierschutz. Daneben ist aufgrund der Vielfalt der Fauna und dem tiefgreifenden Wandel der Lebensräume die Tierschutzbewegung zumeist auf den Menschen vertraute und sympathische Wirbel- und Säugetiere begrenzt. Die Definition und Herstellung von Artgerechigkeit ohne Einbeziehung menschlichen Einflusses ist notgedrungen subjektiv und auch Moden sowie dem Einfluss unterschiedlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse unterworfen.
Da Tiere einander durchaus Schmerzen zufügen bzw. einander verzehren und verdrängen, ist die Frage des Tierschutzes und der damit verbundenen Ethik auch eine Frage nach der Menschen zugestandenen Rolle innerhalb der Schöpfung.
Geschichte
Tierschutz in außereuropäischen Kulturen
Der Verantwortungsgedanke gegenüber den Tieren war vor allem in der Antike recht weit verbreitet. Einen Tierschutz, wie er im christlich-abendländischen Kulturkreis verstanden wird, gibt es in anderen Zivilisationen jedoch nicht. Allerdings findet sich in vielen anderen Kulturen auch nicht die strikte Unterscheidung zwischen Menschen und den Tieren.
In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern bis heute findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass beide gleich viel wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.
Auch in vielen asiatischen Religionen wie beispielsweise Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.
Im Reich des Kaisers Ashoka (272 v. Chr.-232 v. Chr.) war die Stellung der Tiere bereits gesetzlich geregelt.
Tierschutz in der Neuzeit
Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben und Tiere als bewegliche Sachen eingestuft. Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht, der umfangeichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im Militär entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen.
Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz, der gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren, umfasst, fing 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und erlangte einen bedeutenden Einfluß.
In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn sich etwa Richard Wagner 1879 in einem Offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer 'Jüdischen Medizin' beschimpft. Diese Vorgeschichte macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschützorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte. [1]
Die Tierschutzbewegung im Kaiserreich war erfolglos bemüht, die damals sehr tierversuchsfreundliche Gesetzgebung zu verschärfen, ein Anliegen, welches vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit großem propagandistischem Aplomb in die Tat umgesetzt wurde [2].
Die Tierschutzgesetzgebung des Naziregimes wurde in beiden deutschen Staaten nach 1945 übernommen. Bei der Reform des Tierschutzgesetzes im Westen 1972 waren - so etwa in der Person von Dr. Albert Lortz, einem renommierten Kommentator - auch Juristen intensiv beteiligt, die bereits in den 30er Jahren am Reichstierschutzgesetz mitgewirkt hatten. Der Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“"'
In Staaten, wie beispielsweise China, existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz [3]. In China spielen Tiere als Rohstofflieferant für die Traditionelle Chinesische Medizin eine Rolle, so werden z. B. Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär). Daneben wurde die Pelztierhaltung in China in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgeweitet.
Tierschutz in den Institutionen
Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland von 1871 bis 1930
In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§ 360 Nr. 13) als Übertretung mit Strafe bedroht, wer „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Thiere boshaft quält oder misshandelt.“ Geschützt wurde also das Empfinden der Menschen, weswegen man von einem anthropozentrischen Tierschutz spricht.
Im Kaiserreich forderte eine Vielzahl von Initiativen und Gruppen eine weitere Verstärkung des Tierschutzes und insbesondere auch eines Verbots der Vivisektion, der Tierversuche. Ein prominentes Mitglied wie Richard Wagner forderte in seinen letzten Lebensjahren nicht nur eine Abschaffung von Tierversuchen, die für ihn zutiefst jüdisch und verdammenswert erschien, sondern ebenso vehement eine Abkehr vom Fleischverzehr. 1885 wurden in Preußen mit dem „Gossler-Erlaß“ die vorhandenen Bestimmungen zur Vivisektion neu formuliert und moderat verschärft. Weitergehende Petitionen und Initiativen zum Tierschutz wurden mit Hinweis auf diese Regelung regelmäßig ignoriert und abgeschmettert. Die einprägsamen Forderungen der Anti-Vivisektionisten fanden bei der wachsenden Zahl rechtsextrem gesinnter Menschen hohen Zuspruch wie auch bei rechten Lebensreformern, die eine Abkehr von der modernen „jüdischen“ Wissenschaft hin zu einer rein deutschen Volks- und Naturmedizin forderten. 1930 kam es mit dem sogenannten Grimme-Erlaß zu einer weiteren Verschärfung, die aber den massenhaft, in über 700 verschiedenen Vereinen und Organisationen engagierten Tierschützern, bei weitem nicht genügte.
Tierschutz und Tierschutzgesetzgebung im Nationalsozialismus
Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz ein willkommenes populäres Thema - auch weil Pelzhändler wie praktische und akademische Mediziner und Biologen vielfach Juden waren und mit Tierschutzargumentationen nicht nur deren berufliche Existenz in Frage zu stellen, sondern über das Verbot des religiös bedingten Schächten hinaus auch ihr kulturelles Leben unter Druck zu setzen war. Nach der Machtübernahme 1933 wurde bereits ab dem 1. April 1933 unter Innenminister Wilhelm Frick mit Hochdruck und intensiver Mitarbeit der Tierschutzverbände an einem pathozentrischen Tierschutzgesetz gearbeitet, welches das Leiden des Tieres und nicht mehr dessen öffentliche Wirkung in den Mittelpunkt stellte.
Zunächst bestrafte der durch ein Gesetz vom 26. Mai eingefügte § 145b StGB nun generell das rohe Misshandeln sowie das absichtliche Quälen von Tieren als Vergehen (RGBl. I S. 295[4]). Diese Strafvorschrift wurde in das am 24. November erlassene Reichstierschutzgesetz (RGBl. I S. 987[5]) übernommen.
Ein Verbot des rituellen Schächtens wurde am 21. April 1933 durch das Gesetz über das Schlachten von Tieren (RGBl. I S. 203[6]) eingeführt. Unter vermeintlich zivilisatorischen Vorzeichen bediente es antisemitische Ressentiments und schränkte religiöse Freiheiten der Juden erheblich ein.[7]
Am 16. August 1933, über drei Monate vor Erlass des Reichstierschutzgesetzes, hatte Hermann Göring in seiner Funktion als preußischer Ministerpräsident die „Vivisektion an Tieren aller Art für das gesamte preußische Staatsgebiet“ per Erlass als verboten erklärt. Die gleichzeitige Androhung von Lagerhaft für Tierquälerei im Rahmen einer Radioansprache war eine der ersten öffentlichen Erwähnungen der Konzentrationslager.
Die nationalsozialistische Tierschutzgesetzgebung war nicht im Gegensatz zu den massenhaft durchgeführten Menschenversuchen mit oft tödlichem Ausgang, genausowenig wie dem Euthanasieprogramm oder dem Holocaust. Der nationalsozialistische Tierschutzgedanke implizierte eine radikale Verschiebung innerhalb der Mensch-Tier-Hierarchie, ausgewählten Tieren wurden als ideologischer Bestandteil einer arisch-naturverbundenen Volksgemeinschaft Schutz gewährt, außerhalb dieser stehenden Menschen wurde dieser verwehrt[8].
Auf den Punkt brachte diese Einstellung Heinrich Himmler bei seiner Posener Rede am 4. Oktober 1943:
Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. (...) Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen, aber es ist ein Verbrechen gegen unser eigenes Blut, uns um sie Sorge zu machen.... [4]
Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland seit 1945
Die Tierschutzgesetze aus dem Dritten Reich galten in der Bundesrepublik Deutschland als vorkonstitutionelles Recht fort, wurden aber bis heute durch neu erlassene Gesetze ersetzt. So wurde am 24. Juli 1972 ein neues Tierschutzgesetz verkündet, das mehrfach geändert und zuletzt am 18. Mai 2006 neugefasst wurde.
In dem 1990 durch das TierVerbG eingefügten § 90a BGB wird ausdrücklich festgestellt, dass Tiere keine Sachen sind. Allerdings sind auf sie grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Helmut Heinrichs beschreibt den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“[9].
Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, nachdem dies 2000 noch abgelehnt worden war. Der Art. 20a des Grundgesetzes lautet nun:
- „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Auch diese Regelung ist bisher ohne größere rechtspraktische Bedeutung geblieben und wurde lediglich vereinzelt in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herangezogen, um Muslimen das Schächten zu untersagen. Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 (1 BvR 1783/99) wurde festgelegt, dass das Tierschutzgesetz so auszulegen ist, "dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können."
Der Tierschutz ist gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG ein Rechtsbereich der konkurrierenden Gesetzgebung.
Gesetzlicher Tierschutz in Österreich und der Schweiz
In der Schweiz wurde am 9. März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung. Im Jahre 1992 wurde in die Schweizerische Bundesverfassung eine Bestimmung über die Kreaturwürde eingefügt. Art. 120 Satz 2 lautet:
„Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.“
In Österreich war der Tierschutz bis zum Ablauf des Jahres 2004 in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Am 1. Januar 2005 ist das Tierschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 118/2004). Durch die gleichzeitig mit der Erlassung dieses Gesetzes beschlossene Änderung des Art. 11 des Bundesverfassungsgesetzes wurde die Gesetzgebungskompetenz zum Bund verlagert. Die Vollziehung der tierschutzrechtlichen Normen bleibt jedoch weiter Aufgabe der Länder. Der Bund hat sich verschiedene Kontrollrechte vorbehalten (Einschaurecht, Berichtspflicht der Länder etc). Behörde I. Instanz sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Über Berufungen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, sie hat den Vollzug zu koordinieren, trifft aber selbst keine Sachentscheidungen. Bund, Länder und Gemeinden haben den Tierschutz nach Maßgabe der budgetären Mittel zu fördern. Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist auch die Schaffung eines Tierschutzombudsmannes in jedem Bundesland, der die Interessen des Tierschutzes zu vertreten hat. Er genießt in den behördlichen Verfahren Parteistellung. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: Bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.
Tierschutzorganisationen
1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigte 1992 etwa 650 Tierschutzvereine mit über 600.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animal Welfare zusammen.
In der Schweiz entstand um 1840 in Bern der erste Tierschutzverein. 1861 wurde der Schweizer Tierschutz STS ins Leben gerufen, damals unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Tiere». Der Schweizer Tierschutz, heute die größte Tierschutzorganisation, ist eine Dachorganisation von lokalen Tierschutzvereinen. Er ist die älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Im Bereich der Nutztierhaltung versucht die Organisation kagfreiland („kag“ steht für KonsumentInnen-Arbeitsgruppe) seit den 1970er Jahren, vorbildliche Tierhaltung zusammen mit Landwirten umzusetzen. Sie vergibt deshalb ein Label für Fleisch, Eier und Käse. Andere Tierschutzorganisationen sind etwa die Stiftung für das Tier im Recht, die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, ALTEX (Alternativen zu Tierexperimenten), die IG Tiertransporte und Schlachthöfe oder der VgT (Verein gegen Tierfabriken).
1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.
Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. So kämpft der Verein PROVIEH gegen die industrielle Tierhaltung, die Animals Angels setzen sich aktiv gegen Tiertransporte ein, das Komitee gegen den Vogelmord kämpft gegen Vogelfang und Wilderei und Animal Public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z. B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, „Tanzbären“-Problematik, Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung elementarer Tierrechte und deren Umsetzung ein. Sie kämpfen deshalb gegen Missbrauch von Tieren.
Methoden der Organisationen und Umgang mit Gewalt
Die Methoden, mit denen die Organisationen versuchen, ihre Ziele zu erreichen, sind unterschiedlich. Grundsätzlich betreiben und unterstützen Tierschützer etwa Tierheime und bemühen sich um praktische Hilfen und Weiterbildung ihre Mitglieder und Interessenten im Sinne des Tierschutzes wie auch die Aufnahme und Versorgung ausgesetzter und geschwächter Tiere. Für die Mitgliederwerbung werden Infoständen auf der Straße, Rundbriefe wie auh symbolische Aktionen und Demonstrationen, von der Störung einer Jagdgesellschaft bis hin zu spektakulären Aktionen wie der Blockade von Walfängern. Greenpeace, später auch Robin Wood wurden durch solche medienwirksame symbolische Aktionen überregional bekannt. Die mittlerweile mitgliederstärkste Tierrechtsorganisation PETA hat sich auf tierschutzspezifische spektakuläre Medienaktionen und anstatt der Einrichtung von Tierheimen auf das Kastrieren, die Weitervermittlung bzw. Einschläfern von nicht willkommene Tieren spezialisiert.
Extreme Gruppierungen, etwa sogenannte Tierbefreier wie die ALF (Animal Liberation Front) and ELF (Earth Liberation Front) sind auch zur Anwendung ilegaler Methoden bereit, etwa dem Einbruch in Ställe und Zuchtfarmen und setzen dabei massiv Tiere frei, die allerdings in der freien Wildbahn oft nur unzureichend zurecht kommen. Darüber hinaus hat die Freisetzung nicht endemischer Arten auch mögliche schwerwiegende Folgen für die heimische Fauna. So wird nur der Amerikanische Nerz in Pelztierfarmen gezüchtet, was mit dem Europäischen Nerz niemals möglich war. Durch Tierbefreiungsaktionen wurde der europäische durch den amerikanischen Nerz in Europa weitgehend verdrängt und ist sehr selten geworden.
Die Gewaltbereitschaft, das Begehen von Straftaten durch militante Tierschützer ist ein enstzunehmendes kriminologisches wie ethisches Problem. Die Straftaten reichen von der Sachbeschädigung, etwa dem Beschädigen von Hochständen, was aber auch Verletzungen wie im Extremfall auch der Tod des Jägers billigend in Kauf nimmt bis hin zu Einbrüchen, Landfriedensbruch, Brandstiftung und Mord[10]. International bekannt wurde die Ermordung des Politikers und schwulen Hedonisten Pim Fortuyn durch den Veganer und militanten Öko- und Tierrechtsaktivisten (u.a. bei ALF und VMO) Volkert van der Graaf. Fortuyn hatte sich unter anderem gegen eine Einschränkung der bedeutenden Nerzzucht in Holland wie auch muslimischen Fanatismus ausgesprochen was van der Graaf zu dem Mord provozierte. Familienangehörige Fortuyns trugen Pelzkleidung während der Verhandlung, um dem Mörder ihre Präsenz und Abscheu zu zeigen.
Tierschutzethik
Die Frage nach der ethischen Bewertung des Tierschutzes wird unterschiedlich beantwortet, je nachdem, wie die Position von Mensch und Tier gesehen wird.
In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen.
Christlich und Jüdisches Verhältnis zum Tierschutz
Durch den Sündenfall wird der Schöpfungsfriede gestört, der Tod und das Getötet-Werden kommt in die Welt, und der Mensch kleidet sich mit den Fellen der Tiere (Genesis 3,19 ff.). Bei Jesaja wird in der Prophezeiung eines künftigen Friedensreiches, das der Prophet als ein Reich der Gerechtigkeit beschreibt, die Tierwelt ausdrücklich einbezogen (Jes. 11,5 ff). In den Sprüchen Salomons, Kapitel 12, Vers 10, wird folgendes gelehrt: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber der Gottlose ist unbarmherzig“. Das heißt, Tierschutz und Umgang mit Tieren im Judentum wie auch das das Töten und Nutzen von Tieren sei Regeln unterworfen und Ausdruck einer zentralen und kodifizierten Beziehung des Judentums zum Tier und Tierrechten. Tieren werde eine eigene Seele zugestanden, Tiere können wie Menschen nach dem Reinheitsgesetz auch zeitweise rein oder unrein sein. Zentral sei eine Forderung nach Heiligkeit und Anerkennung jedes Lebens, Tiere zu pflegen und zu versorgen ist so auch wichtiger als die Einhaltung der Schabbatruhe. Tiere zu schlachten, sei eine belastendes, die menschliche Seele und den Charakter potentiell gefährdendes Handwerk, das eine besondere Charakterfestigkeit erfordert, um niemals mit Gefühlen der Lust, Grausamkeit und Allmacht einherzugehen und die dem Schochet, einem dafür ausgebildeten rabbinischen Handwerker, zu überlassen sei. [1][11]
Dabei habe der Antijudaismus und der Antisemitismus im Bereich Tierschutz eine besondere Dynamik entwickelt. Insbesondere die deutsche Tierschutzbewegung habe eine völkisch verankerte deutsche Tierliebe einer angeblichen Grausamkeit und Tierfeindlichkeit des Judentums gegenübergestellt. Für im Tierschutz engagierte Juden in Deutschland sei die Situation besonders prekär, da die eigene Gemeinde Tierschutz immer mit dem nationalsozialistischen Schächtverbot verknüpfe, während der klassische deutsche Tierschutz jüdischen Initiativen nach wie vor mit Skepsis und verborgenen antisemitischen Vorurteilen gegenüberstehe. Dies kommt auch bei Eugen Drewermann zum Tragen, der von einer Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland spricht und sich dabei auch offen auf antijudaistische Thesen, etwa Schopenhauers, bezieht - der von einer Rohheit und Barbarei des Okzidents gegenüber Tieren ausgeht, deren Quelle im Judentum läge.
Dem steht eine ausdrücklich auf die alttestamentarischen Schöpfungsberichte bezogene Tradition gegenüber, die im Tier das gleichwertige Mitgeschöpf Gottes sieht. Diese wurde etwa von Franz von Assisi vertreten, der das Gebot der Nächstenliebe auf die gesamte Schöpfung bezog. Er schloss daher die Tiere ausdrücklich als „uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers - unsere Brüder“ mit ein.
Albert Schweitzer vertrat das Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun: „Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (...) von einem haben will?“ Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.
Auf breiterer Basis im kirchlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im "Konziliaren Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung", eine Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann und 1990 in Seoul zum Schwerpunktthema wurde. Die dort noch eher allgemein formulierte Grundüberzeugung, "...daß Gott die Schöpfung liebt. Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung... Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig halten" hat seitdem Eingang in Denken und Aktionen vieler Gemeinden an der kirchlichen Basis gehalten.
Tierschutz in der Philosophie
In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.
Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen. René Descartes sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich. Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.
Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus "Die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere, (....), daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt"[12] [13]. Für viele Tierschützer bereits im 19. Jahrhundert lag daher auch die Hinwendung zu neopaganistischen (auch völkisch germanischen Kulten) wie insbesondere asiatischen Religionen wie auch einer von dort übernommenen Lebensweise hin nahe.
Auch in Jeremy Benthams Konzept des Utilitarismus waren Tiere ausdrücklich einbezogen. Von ihm stammt der viel zitierte Satz: „Die Frage ist nicht: können sie (die Tiere) denken? Oder: können sie sprechen?, sondern: können sie leiden.“ Die Konzeption der Tierrechte stellt die konsequenteste Ausprägung des Tierschutzgedankens dar. Aus der Auffassung, es gebe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Mensch und Tier (Antispeziesismus) wird der Schluss gezogen, dass die grundlegenden Menschenrechte auch einigen oder allen Tieren zuzugestehen seien. Daraus folge, dass sich jede Tiernutzung von vornherein verbietet. In der Tierrechtsbewegung werden nicht nur Jagd, Tierversuche und offensichtliche Tierquälerei abgelehnt, sondern auch jedwede Tierhaltung in Zoos und Zirkussen und die Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft. Die Konsequenz ist die Forderung und strikte Durchsetzung einer veganen Lebensweise.
Der herausragende philosophische Vertreter des Tierrechtskonzepts ist der Australier Peter Singer, der für bestimmte hochentwickelte Tiere (beispielsweise die Menschenaffen) die Zuerkennung der Menschenrechte fordert und sie im Umkehrschluss beispielsweise geistig schwerstbehinderten Menschen abspricht. Helmut Kaplan formuliert die ethische Einheit zwischen Menschen und Tieren noch umfassender: „Wir brauchen für die Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschließen.“
Tierschutz und Landwirtschaft
Besonders in der industriell betriebenen Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit am Maßstab maximaler Produktivität orientieren, sind Defizite gegenüber den Forderungen einer tierschutzgerechten Haltung gegeben.
Bei der Tierzucht in der Landwirtschaft erweist sich die Orientierung auf höchstmögliche Produktivität als problematisch. Die Zucht auf maximale Leistung artet oft in Qualzucht aus: Legehennen, die nach einem Jahr Haltung bei höchster Legeleistung „verbraucht“ sind und geschlachtet werden, Puten mit so schnellem Fleischzuwachs, dass das Skelett die Muskelmassen nicht tragen kann, Milchrinder, die auf Kosten ihrer Gesundheit mehrere tausend Liter Milch im Jahr geben, sind einige Beispiele.
Tierhaltung
In der Tierhaltung entstehen Probleme durch die Ausrichtung auf industrielle Produktionsmethoden (Massentierhaltung): Zunächst fällt die große Reduzierung des Lebens- und Bewegungsraumes auf: Legehennen in Käfigbatterien haben etwa die Fläche eines A-4-Blattes zur Verfügung, Schweine stehen in Boxen von 200 x 65 cm, in denen sie sich nicht drehen können, Rinder werden angebunden gehalten. Hinzu kommt die Ausrichtung der Haltung auf minimalen Arbeitsaufwand: Käfighennen stehen auf Drahtgittern, durch die der Kot fällt, Schweine und Rinder werden auf Vollspaltenböden gehalten, durch die sie ihre Fäkalien treten müssen, sie stehen in den Ausdünstungen wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff über der Fäkaliengrube, hinzu kommt ungenügende Beleuchtung.
Folge dieser Bedingungen sind Gesundheitsschäden: Verletzungen der Füße, Verformungen des Skeletts, verkümmerte Muskulatur, Erkrankungen innerer Organe und Infektionen, denen man durch Zugabe von Antibiotika und prophylaktischen Medikamenten beizukommen sucht. Zudem können die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben: eine Käfighenne kann weder sandbaden noch sich zum Legen auf ein Nest zurückziehen, weder laufen noch mit den Flügeln schlagen und auch nicht nach Futter scharren.
Auch das angeborene Sozialverhalten der Tiere wird nicht berücksichtigt: eine Muttersau muss im Jahr 24 Ferkel zur Welt bringen, ehe sie geschlachtet wird. Die Ferkel werden viel zu früh von der Mutter abgesetzt und mit konzentriertem Kraftfutter und Einsatz von Antibiotika in 160 Tagen zur Schlachtreife gebracht. Folge dieser Haltungsbedingungen sind häufig Verhaltensstörungen: die Tiere verletzen sich selbst oder ihre Artgenossen. Um solche Schäden zu vermeiden, werden ohne Betäubung Ferkeln die Schwänze abgeschnitten und die Eckzähne abgeschliffen, Kälbern die Hörner entfernt oder Hühnern die Schnäbel gekürzt.
Zielvorstellungen für Tierhaltung und Zucht
Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen orientiert sich eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart. Soziale Tiere werden in entsprechenden Gruppen gehalten. Die Umgebung ist strukturiert und bietet artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten und den jeweiligen Arten entsprechend genügend Raum für Bewegung. Das Futter ist artgerecht und ohne Zusätze von prophylaktischen Medikamenten und Antibiotika. Es wird auf traditionelle gesunde Haustierrassen zurückgegriffen. Schlachtungen erfolgen regional unter Betäubung und nicht im Akkord, lange Tiertransporte werden vermieden.
In der bäuerlich betriebenen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau versucht man, sich an diesen Vorstellungen zu orientieren.
Tiertransporte und Schlachtung
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die EU-Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa. In der Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde.
Tiertransporte stellen für die Tiere einen erheblichen Stress dar. Daher fordern Tierschützer, dass diese auf ein Minimum beschränkt bleiben sollten, was bedeutet, dass die Schlachtung im nächstgelegenen Schlachthof oder direkt vor Ort erfolgen sollte.
Die Schlachtung von Tieren muss unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord praktisch nicht zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Pelztiere
Ihre Ablehnung gegenüber der Pelztierhaltung begründen Tierschützer auch damit, dass sie über die gewöhnliche landwirtschaftliche Tiernutzung hinaus der Herstellung von Luxusartikeln diene.
Viele als Pelztiere gehaltenen Tierarten (amerikanischer Nerze, Füchse, Chinchillas, Waschbären und Nutrias) seien Raub- und Wildtiere mit in freier Wildbahn großen Revieren und einem ausgeprägten Jagdinstinkt.
Für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung seien sie gänzlich ungeeignet und litten unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden. Tierquälerische Praktiken und hygienisch unzumutbare Zustände in einzelnen Ländern bzw. bei einzelnen Tierhaltern werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen thematisiert, auch um rechtliche Verschärfungen und Verbote durchzusetzen.
Die Robbenjagd und Fallenjagd wie auch bei der Gewinnung der sogenannten Persianerfelle aus unmittelbar nach der Geburt geschlachteter Karakullämmer war ebenso Gegenstand massiver Tierschutzkampagnen.
Weitere Konfliktfelder
Heimtiere
Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Obwohl domestizierte und domestizierbare Tiere an das Leben mit Menschen gut angepasst sind, haben sie Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote.
Für die Haltung von Hunden bestimmt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen. Für andere Heimtiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor. Für die Zucht von Rassehunden und anderen Tieren mangelt es an praktischen Maßnahmen zur Verhinderung von Qualzucht, wie sie auch der Bundesrat fordert (Drucksache 36/03). Problematisch ist die private Haltung von nicht domestizierten Raub- und Wildtieren wie auch exotischen Arten. Sie stellen Haltungsansprüche, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum erfüllbar sind.
Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter und übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Daher verfolgen Tierschützer das Ziel, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.
Aufgrund der teilweise schlimmen Zustände in ausländischen Tierheimen werden häufig Heimtiere auch nach Deutschland vermittelt. Meist werden die Tiere dabei durch Flugpaten transportiert.
Jagd
Kritisch wird aus der Sicht des Tierschutzes die Jagd beurteilt. Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch durch Fehlabschüsse. Kritisiert wird ebenfalls der systematische Abschuss von angeblich wildernden Haustieren (im Jagdjahr 2002/2003 17.895 abgeschossene Katzen und 211 Hunde allein in Nordrhein-Westfalen [14]). Außerdem ist auch bei der Jagd der angst- und schmerzfreie Tod der Tiere nicht gesichert. Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen mit den Ökologischen Jagdverbänden - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes um aktuellen Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird. [15]. Das derzeitige Jagdgesetz beruht auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934, welches damals aber bereits in enger Kooperation und unter Berufung auf Art und Tierschutzelemente erstellt wurde.
Fischerei und Walfang
Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, dass die Fische qualvoll ersticken und neben den für die menschliche nahrung wie auch für die Nutztierhaltung verwendeten Fischen zusätzliche Meereslebewesen als Beifang getötet werden. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen verfangen oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang müssen mittlerweile technische Vorkehrungen getroffen werden, um die früher massiv mitgetöteten Delfine zu schonen.
Bei der Gegenerschaft gegenüber dem Walfang werden diesen großen Meeressäugetieren auch eine hohe Intelligenz und ein hochentwickeltes soziales Verhalten unterstellt, das die Jagd auf diese Tiere ethisch problematisch mache. Kritiker halten dies für speziesistisch, da etwa bei Schweinen und Ratten der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang vergleichbare Aktivitäten kaum zu finden seine, obwohl diese Tiere deutlich menschenähnlicher seien.
Tiere in der Unterhaltung
Ein frühes, auch teilweise sehr erfolgreiches Anliegen des Tierschutzgedankes war eine die Einschränkung oder das Verbot Tierkämpfen und Tierhatz zur Unterhaltung wie z. B. dem Stierkampf, der Fuchsjagd, Hunde und Hahnenkampf oder von Pferde und Windhundrennen und der Beizjagd.
Aus Sicht des Tierschutzes soll darüber hinaus an die artgerechte Haltung von Wildtieren besonders hohe Anforderungen gestellt werden, da diese weniger an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Auch die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos sowie die Dressur wird deshalb von einigen Tierschützern abgelehnt. Horst Stern [16] betonte in einem 1971 sehr kontrovers diskutierten Film die Nähe der Dressur an natürlichen Verhaltensweisen von Tieren und sah es als wichtiger an, entsprechende Maßstäbe auch an die Haltung der Tiere anzulegen. Bei der Zootierhaltung, die auch Unterhaltungs und Lehraaspekte aufweist, kollídieren gelegentlich Ansprüche des einzeltierbezogenen Tierschutzes mit Belangen des Artenschutzes wie der Bildung und Kenntnisvermittlung über Tiere und Natur, welche auch ein Anliegen des Tierschutzes ist.
Tierversuche
Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische und Umweltwirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkenntnisse über die Funktionen des Körpers gewonnen.
Dabei werden Tieren auch teilweise Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der „verbrauchten“ Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.
Die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen ist nicht immer möglich. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.
Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors und Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) die als drastisch und qualvoll empfunden werden. Dem entgegen stehen Ansprüche an eine Sicherheit und Überprüfbarkeit von Herstellungsmethoden und Stoffen, die im Rahmen umweltschutzbedingter Gesetzgebung wie der EU-REACH Richtlinie die Anwendung von Tierversuchen zwingend vorschreibt.
Organisationen
Deutschland
| Organisation | Gründungsjahr | Beschreibung |
|---|---|---|
| Animal Peace | 1987 | gemeinnützig anerkannte Tierrechtsorganisation |
| animal public | 2001 | Tier- und Artenschutzverein |
| Deutscher Tierschutzbund | 1881 | Dachverband |
| Die Tierschutzpartei | 1993 | weltweit erste Tierschutzpartei |
| Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz | 1983 | leistet intensive Jugendarbeit |
| Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. | 1982 | wendet sich besonders gegen Tierversuche |
| Pro Animale | 1985 | betreibt schwerpunktmäßig Projekte auf internationaler Ebene |
| PROVIEH | 1973 | nach eigenen Angaben der älteste und größte Tierschutzfachverband |
International
| Organisation | Gegründet | Beschreibung |
|---|---|---|
| Animal Liberation Front | 1976 | führt auch illegale Aktionen durch |
| Animals’ Angels | 1998 | Mitglied der World Society for the Protection of Animals |
| Humane Society of the United States | 1954 | Vor allem tätig in den Vereinigten Staaten |
| International Fund for Animal Welfare | 1969 | Internationaler Tierschutzfonds |
| Vier Pfoten | 1988 | wurde inzwischen in eine Stiftung umgewandelt |
Einzelnachweise
- ↑ a b Hanna Rheinz, „Kabbala der Tiere, Tierrechte im Judentum, in Tierrechte, eine interdiszinplinäre Herausforderung“, Hrsg. IATE, Heidelberg 2007, S. 234-252
- ↑ K. P. Schweiger, „Alter Wein in neuen Schläuchen“: Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in Deutschland 1900-1935. Diss. Götingen 1993
- ↑ Animalsasia
- ↑ RGBl. I 1933 S. 295 (via ÖNB/ALEX)
- ↑ RGBl. I 1933 S. 987 (via ÖNB/ALEX)
- ↑ RGBl. I 1933 S. 203 (via ÖNB/ALEX)
- ↑ Julius Ludwig Pfeiffer: Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972. Die Geschichte des deutschen Tierschutzrechts von 1950 bis 1972. (Rechtshistorische Reihe, Band 294), Bern / Frankfurt am Main, 2004, Verlag Peter Lang, ISBN 3-631-52708-X
- ↑ [1] IDB Münster • Ber. Inst. Didaktik Biologie Suppl.2 (2002), 167-184 167, Tierschutz und Nationalsozialismus Die Entstehung und die Auswirkungen des nationalsozialistischen Reichstierschutzgesetzes von 1933 Daniel Jütte
- ↑ Palandt/Heinrichs, BGB, § 90a, Rn. 1
- ↑ [2] 'Jihad Vegan' Dr Janet Parker 20.6.2005 New Criminologist
- ↑ [3] Website zum Tierschutz im Judentum, wesentliche Beiträge von Hanna Rheinz
- ↑ Preisschrift über die Grundlage der Moral, nicht gekrönt von der Königlich Dänischen Sozietät der Wissenschaften, Werke IV, Seite 238
- ↑ zustimmend zitiert von Eugen Drewermann in Tierrechte, eine interdisziplinäre Herausforderung, Hrsg. IATE, Heidelberg 2007, S. 271ff unter dem Titel "Die Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland zustimmend zitiert)
- ↑ Tierschutz Bayern.de
- ↑ Deutscher Tierschutzbund
- ↑ Bemerkungen über das Pferd im Zirkus - Film von Horst Stern 1971
Literatur
- Elisabeth de Fontenay, Le silence des bêtes : la philosophie à l'épreuve de l'animalité, Paris : Fayard, 1999 - gründliche Geschichte
- Norbert Hoerster: Haben Tiere eine Würde? Grundfragen der Tierethik. C. H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51088-4
- Helmut Kaplan: Tierrechte. Echo, Göttingen 2000, ISBN 3-926914-35-1
- Martin Liechti (Hg.): Die Würde des Tieres. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2002, ISBN 3-89131-406-X
- Hans Hinrich Sambraus und Andreas Steiger (Hrsg.): Das Buch zum Tierschutz. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-432-29431-X
- Gotthard M. Teutsch: Mensch und Tier – Lexikon der Tierschutzethik. Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-525-50171-4
- Günter Rohrmoser: Die Krise der Naturwissenschaften und ethische Fragen der Tierhaltung, Mensch-Tier-Verhältnis in: Landwirtschaft in der Ökologie- und Kulturkrise. Gesellschaft für Kulturwissenschaft, Bietigheim/Baden 1996, ISBN 3-930218-25-9 [5]
- Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2., durchgesehene Auflage. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-415-9
Gesetze
- Artikel 20a des Grundgesetzes
- Tierschutzgesetz Österreich (PDF)
- Tierschutzgesetz TschG Schweiz (PDF)
Siehe auch
- Tierschutzverein
- Vegetarismus, Veganismus
- http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Tierschutzorganisation

