Vier-Prozent-Hürde
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Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine Sperrklausel in Höhe von 4 % bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:
- Bulgarien, siehe Narodno Sabranie
- Italien, siehe Camera dei deputati
- Norwegen, siehe Storting
- Österreich, siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
- Schweden, siehe Reichstag (Schweden)