Vorfriede von Breslau

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Der Vorfrieden von Breslau beendete am 11. Juni 1742 in Breslau den Ersten Schlesischen Krieg zwischen Preußen und Österreich. Diesen Präliminarfrieden bestätigte am 28. Juli 1742 der Frieden von Berlin.

Geschichte

Nach der verlorenen Schlacht bei Chotusitz entschloss sich die österreichische Herrscherin Maria Theresia, um ihre Kräfte im Österreichischen Erbfolgekrieg nicht zu zersplittern, zum Frieden mit dem preußischen König Friedrich II. Die Verhandlungen, durch Vermittlung des britischen Gesandten Lord Hyndford zustande gekommen, führten für Preußen der Minister Heinrich Graf von Podewils und für Österreich der kaiserliche Hofrat Freiherr Karl Joseph von Gillern (seit Klein-Schnellendorf).

Es wurde vereinbart, dass Österreich den Großteil Schlesiens bis zur Oppa und die bis dahin böhmische Grafschaft Glatz an Preußen abzutreten hatte. Friedrich setzte durch, dass die Erwerbung in „voller Souveränität und Unabhängigkeit“ von der Königin von Ungarn und Böhmen an ihn überging.[1] Das jenseits der Oppa gelegene Fürstentum Teschen und der größere Teil der Fürstentümer Troppau und Jägerndorf verblieben bei Österreich als Österreichisch-Schlesien. Preußen verpflichtete sich, das gegen Österreich gerichtete Bündnis aufzukündigen und übernahm die Schulden Schlesiens in Höhe von 1,7 Millionen Gulden gegenüber Großbritannien.

Am 28. Juli 1742 wurde dann in Berlin der endgültige Friedensvertrag unterzeichnet. Der Frieden von Dresden bestätigte diesen Vertrag. Ihn garantierten Großbritannien und 1751 das Reich selbst.[2]

Einzelnachweise

  1. Fraglich ist, ob Schlesien damit aus dem Reich ausgeschieden war. Zur Kontroverse Heinrich Ritter von Srbik: Deutsche Einheit. Idee und Wirklichkeit vom Heiligen Reich bis Königgrätz. Band 1., Bruckmann, München 1935, S. 101
  2. Zur Fortwirkung des Vorfriedens siehe Paulus Andreas Haussmann: Friedenspräliminaren in der Völkerrechtsgeschichte, S. 669 (Wortlaut des Artikels V des Breslauer Vorfriedens dort in Fußnote 35), PDF