Vorlage Diskussion:Art.

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Zur Entstehung der Vorlage siehe Portal Diskussion:Recht#§§-Vorlagen --wau > 10:03, 10. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]


Ergänzende Hinweise zur Benutzung der Vorlage[Quelltext bearbeiten]

Syntax allgemein: {{Art.|<Nr>|<Gesetzeskürzel>|<Anbieter>}}

Benutzungsbeispiel: Aus {{Art.|14|gg|juris}} Abs. 1 GG wird Art. 14 Abs. 1 GG.

Hinweise zu den einzelnen Parametern[Quelltext bearbeiten]

Nr[Quelltext bearbeiten]

Angegeben wird nur die Artikelnummer, nicht die Untergliederung (Absatz, Buchstabe oder Satz), da die Links immer den gesamten Artikel umfassen und anzeigen. Die Untergliederung kann aber nach dem Link im Text angegeben werden.

Nachträglich eingefügte Artikel haben oft nach der Nummer noch einen kleinen Buchstaben (z.B. Art. 16a GG). Dann wird zwischen Zahl und Buchstabe kein Leerzeichen angegeben.

Gesetzeskürzel[Quelltext bearbeiten]

Die Gesetzeskürzel sind je nach Anbieter verschieden.

juris[Quelltext bearbeiten]

Bei juris werden (für das Bundesrecht) alle Gesetzesabkürzungen klein geschrieben und teilweise auch von der amtlichen Abkürzung abweichende Kürzel gebraucht. Das richtige Kürzel findet man auf der Seite http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html oder von der Startseite http://bundesrecht.juris.de über den Link "Gesetze/Verordnungen" am linken Rand. Dort sind alle Rechtsnormen überwiegend nach der amtlichen oder gebräuchlichen Abkürzung sortiert, dazu ist die vollständige Bezeichnung der Vorschrift angegeben. In manchen Fällen weicht die Angabe allerdings auch von der gewohnten ab, so ist etwa das "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche" (EGBGB) nicht unter "E", sondern unter "B" mit der Abkürzung "BGBEG" einsortiert.

Achtung: Die bei juris auf dieser Seite angegebenen Abkürzungen (zumeist die gebräuchlichen) sind nicht die Gesetzeskürzel, die in die Vorlage einzutragen sind. Diese sieht man vielmehr erst, indem man mit der Maus auf die Abkürzung zeigt. Dann erhält man z.B. für das EGBGB http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/index.html. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "bgbeg", ist also immer nach dem Bestandteil "bundesrecht.juris.de/" zu finden.

Abweichungen der Gesetzeskürzel bei juris von den üblichen Abkürzungen, die über die bloße Kleinschreibung hinausgehen:

juris übliche Abkürzung
bgbeg EGBGB
stgbeg EGStGB

Landesrecht über juris[Quelltext bearbeiten]

Wieder anders werden die Gesetzeskürzel für Landesrecht gebildet, das über juris zugänglich ist. Beim Landesrecht gilt für juris Groß- und Kleinschreibung!

Man findet auf der Seite, die in der Vorlage angegeben ist, eine Liste aller enthaltenen Rechtsvorschriften, beispielsweise für Sachsen-Anhalt: http://st.juris.de/st/gesamtinhalt.htm. Bewegt man die Maus über eine Rechtsvorschrift, sieht man den erforderlichen Link.

Dann erhält man z.B. für die Verfassung von Sachsen-Anhalt die Adresse http://st.juris.de/st/Verf_ST_rahmen.htm. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "Verf_ST", ist also immer nach dem Bestandteil "xx.juris.de/xx/" zu finden, wobei xx zwei Kleinbuchstaben als Abkürzung für das jeweilige Land sind. Das einzutragende Gesetzeskürzel besteht immer aus einer Gesetzesabkürzung, gefolgt von Unterstrich und zwei Großbuchstaben für das entsprechende Land. Manchmal folgt darauf noch eine Jahreszahl als Bestandteil des Gesetzeskürzels (z.B. "Verf_BY_1998"). Die folgenden Bestandteile "_rahmen.htm" gehören nicht mehr zum Gesetzeskürzel.

dejure[Quelltext bearbeiten]

Bei dejure erhält man die einzutragenden Gesetzeskürzel auf der Startseite http://www.dejure.org. Dort findet sich eine Liste der enthaltenen Rechtsvorschriften. Das einzutragende Gesetzeskürzel ist fast immer identisch mit der dort abgegebenen Abkürzung. Vorsichtshalber mit der Maus über dem Link gehen zur Überprüfung!

Abweichungen:

dejure übliche Abkürzung
EG EG-Vertrag, EGV

RIS (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Anstelle eines Kürzels, das das ganze Gesetz repräsentiert, verwendet das RIS fortlaufende Dokumentnummern für jedes anzuzeigende Dokument, also für jeden einzelnen Artikel. Zur Erläuterung wird auf die Dokumentation zur Vorlage verwiesen.

Schweizerische Bundesgesetze[Quelltext bearbeiten]

Die Gesetze sind über die Seite der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html) zugänglich.

Dort kann man die einzelnen Rechtsvorschriften auffinden. Bei jedem Gesetz ist eine SR-Nummer angegeben, die als Kürzel für die Verlinkung dient und in Parameter 3 einzgetragen werden kann. Beispiele: 210 = Zivilgesetzbuch (ZGB), 220 = Obligationenrecht (OR). Soweit die SR-Nummer einen Punkt enthält, ist zum Eintrag in der Vorlage der Punkt durch einen Unterstrich zu ersetzen. Also 231_1 (statt 231.1) für Urheberrechtsgesetz (URG).

Allerdings verfügt die Seite „www.admin.ch“ auch über eine Suchfunktion. Infolgedessen werden Gesetze auch gefunden, wenn man anstelle der SR-Nummer die Abkürzung des Gesetzestitels eingibt. Über {{Art.|19|URG|ch}} URG => Art. 19 URG erhält man daher ebenfalls den gewünschten Link.

Funktioniert nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

Vermutlich weil die Website admin.ch neue URLs hat, funktionert diese Vorlage in diesem Fall nicht mehr. Vielen Dank an denjenigen, der das repariert... --Hadi (Diskussion) 21:52, 19. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Habe das mal auf Portal Diskussion:Recht angesprochen. --Gr1 (Diskussion) 10:30, 9. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Die Vorlage funktioniert aktuell nur noch mit der SR-Nummer, nicht mit dem Kürzel des Erlasses.
 Ok https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=101&article=1
Nein https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=BV&article=1
Wenn man auf FEDLEX nach dem Kürzel des Erlasses sucht, funktioniert die Weiterleitung zum richtigen Erlass noch immer. Vielleicht findet jemand heraus, wie man den Link anpassen müsste, um zum gewünschten Resultat zu kommen.
Eine Anfrage via Kontakt-Formular auf Fedlex habe ich versendet. --Lars (User:Albinfo) Free Ukraine! 18:31, 2. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Die Bundeskanzlei hat mir gestern Abend geantwortet und mitgeteilt, dass das Problem am Freitagabend behoben werde: «Aufgrund eines technischen Problems ist die Suchfunktion ‹Kürzel des Erlasses + Nummer des Artikels› nicht mehr verfügbar.» Ich interpretiere die Antwort der Mitarbeiterin, die wohl nicht deutscher Muttersprache ist, als «diese Suchkombination funktioniert gerade nicht wegen eines technischen Problems». Freue mich über die schnelle Reaktion und die Entschuldigung und hoffe, dass alles ab Samstag wieder wie gewohnt funktioniert. --Lars (User:Albinfo) Free Ukraine! 18:33, 4. Jan. 2024 (CET) — Nachtrag: Funktioniert wieder. --Lars (User:Albinfo) Free Ukraine! 11:46, 12. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Diskussion[Quelltext bearbeiten]

MarkenG-URL ohne Art[Quelltext bearbeiten]

Wie kann ich hierauf verlinken?

http://bundesrecht.juris.de/markeng/__8.html

Es fehlt das "Art" in der URL.

{{Art.|8|markeng|juris}} ergibt Art. 8.

Benötigt für http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Public_Viewing&curid=1529410&diff=47656013&oldid=47655487

--Abe Lincoln 15:18, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Durch diese Änderung/Ergänzung müsste es jetzt funktionieren. --ParaDox 16:07, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Besten Dank! --Abe Lincoln 17:07, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]


Ist aber bei UrhG das gleiche: Art. 8 statt http://bundesrecht.juris.de/urhg/__8.html

Sollte man das auch noch ändern? --Abe Lincoln 17:12, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Scheint mehrere andere Gesetze auch zu betreffen, ich erkenne aber kein System, die Hälfte ist so, die andere so, sollte man hier einen Parameter als Schalter einbauen (natürlich abwärtskompatibel)? --Abe Lincoln 17:15, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht geht's erst Mal so (+„urhg“ usw.), aber ein Schalter könnte bei „zu vielen“ Ausnahmen durchaus sinnvoll werden.--ParaDox 18:18, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die ganze Änderung ist nicht sinnvoll. Diese Vorlage dient nur für Gesetze, die in Artikel gegliedert sind. Für Gesetze mit Paragrafen (das sind in Deutschland die meisten) gibt es eine eigene Vorlage:§. Also § 8 UrhG. Ich werde die Vorlage daher wieder zurücksetzen. --wau > 00:28, 27. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Okay, wieder was gelernt :-)  --ParaDox 00:31, 27. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Autsch. Sorry!!! Sollte man vielleicht einen Hinweis einfügen... --Abe Lincoln 12:34, 27. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Steht eigentlich schon in der zweiten Zeile von „Vorlage:Art.#Beschreibung“, aber wenn du das verdeutlichen würdest, …
  • „Zur Verlinkung von einzelnen Paragrafen dient die Vorlage:§, zur Verlinkung auf ganze Gesetze die Vorlage:§§.
Gruß, --ParaDox 13:34, 27. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwendung von RIS ist nicht geeignet[Quelltext bearbeiten]

Bitte schaut Euch meinen Diskussionsbeitrag "Zitata aus jusline" auf Portal Diskussion:Recht an. Vielleicht könnt Ihr dazu etwas beitragen. Ich wäre Euch sehr dankabr, wenn Ihr mir helfen könntet, eine vernünftige Lösung zu finden.--Kath Erich 13:04, 2. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Beim Betrachten des Artikels Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist mir aufgefallen, dass bei Weblinks im Text durch diese Vorlage ein Leerzeichen unmittelbar nach dem Link erzeugt wird. Beim Bearbeiten des Artikels sind mir keine Leerzeichen aufgefallen, also wird dieses durch die Vorlage erzeugt. Da ich nicht weiß, an welcher Stelle das Leerzeichen in der Vorlage entfernt werden müsste, bitte ich jemanden, dieses für mich zu tun. Danke im Voraus. – PsY.cHo, 07:05, 23. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ist mir auch gerade als unangenehm aufgefallen. Das Leerzeichen kommt tatsächlich aus der Vorlage. Gruß, norro wdw 11:14, 23. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Dürfte erledigt sein. In der wenig verwendeten Vorlage §§ tritt das Problem auch auf, da will ich aber noch nichts ändern, weil da gelegentlich noch ein größerer Umbau nötig ist. --wau > 15:13, 23. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die Links zu den Gesetzen einiger deutscher Bundesländer (3. Parameter by, mv, st und th) verweisen auf nicht existierende Server; der Link für rlp wird automatisch weitergeleitet. Dies führt zu Fehlern auf allen Seiten, die diese Vorlagen eingebunden haben. Falls die Änderung bei juris.de nicht nur temporär ist, sollte jemand die Vorlage anpassen (mir fehlt das dazu nötige Wissen). Matthias Schneider (Diskussion) 18:11, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Schweizer Links gehen nicht mehr. Schon lange nicht? Ist es lösbar? --= (Diskussion) 11:19, 6. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Die Umleitungsfunktion auf die jeweils aktuelle Fassung eines Gesetzbuches funktioniert nicht mehr. Ich habe heute bei der Bundesverwaltung nachgefragt, ob es dafür eine neue Lösung gibt. --Notizklotz (Diskussion) 20:42, 13. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
Die Schweizerische Bundeskanzlei hat mir das neu zu verwendende Format mitgeteilt. Ich habe die Vorlage entsprechend angepasst. Falls Links immer noch noch gehen, muss die Gesetzesnummer durch die offizielle Abkürzung des Gesetzes ersetzt werden. Die Beispiel auf Vorlage:Art. habe ich entsprechend angepasst. --Notizklotz (Diskussion) 22:00, 18. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
Besten Dank! --Gr1 (Diskussion) 08:20, 19. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bei der Verwendung der Vorlage entsteht ein Link nach Art http://mv.juris.de/mv/Verf_MV_Art72.htm.
Bei Aufruf erhält man einen ungültigen Server.
Die Landesgesetzes findet man jetzt nach Art http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?nid=2j&showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfMVpArt72&st=lr.

Kann die Vorlage irgendwie umgestellt werden, oder ist die für Mecklenburg nicht mehr nutzbar? --Nordprinz (Diskussion) 14:45, 7. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, die keine Einzelseiten für Artikel aufweisen[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage funktioniert z.B. beim EGBGB nicht, weil dort keine Einzelseiten für jeden Artikel eingerichtet sind. Art. 1 EGBGB ist nicht (wie von der Vorlage generiert), https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_1.html sondern https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG030900377. Ich habe keine Ahnung, welche Systematik hinter dieser Adresse steht und ob man da was automatisieren kann, aber es ist ärgerlich, zumal dann ein "normaler" Link im Artikeltext, der nicht mit der Vorlage erstellt wurde, auf der AKA-Fehlerliste landet. --Sigur (Diskussion) 20:28, 5. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform[Quelltext bearbeiten]

Die Suchplattform für das schweizerische Bundesrecht ist neu (fedlex.admin.ch). Die alte Verlinkung funktioniert nicht mehr. Neu sollte es mit folgendem Link gehen: https://www.fedlex.admin.ch/e/search?collection=classified_compilation&classifiedBy={{{2}}}&article={{{1}}} Ich kann den Quelltext nicht selbst bearbeiten. --Einhelfer (Diskussion) 17:04, 22. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) 21:13, 22. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Hab die Vorlage angepasst. Sollte jetzt funktionieren. Art. 68 URG oder Art. 68 URG. --Einhelfer (Diskussion) 12:21, 27. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Es funktioniert! Sehr verdienstvoll, besten Dank! --Graf1848 (Diskussion) 18:06, 27. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]