Vorlage Diskussion:Zeitleiste Deutsche Altersdefinitionen bis 30

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Baldoius in Abschnitt 18 = Strafmündig
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18 = Strafmündig

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Bitte bei Alter 18 --> strafmündig <-- den Hintergrund bei "ja" grün machen; danke! --Baldoius (Diskussion) 19:08, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Schüler ist doch keine Definition des Alters sondern der Aktivität. Auch nach dem Gesetz ist ein 19-Jähriger nach wie vor ein Schüler wenn er zur Schule geht.

Vorschlag: könnte ggf. in "Schulpflichtig" geändert werden, wenn das damit gemeint war. (Wobei ich mir recht sicher bin, dass auch über 18-jährige Schulpflichtig sein können, z.B. in Berufsschulen)