Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2013/Dezember

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Der seit 2008 inaktive Uploader hat als Quelle „selbst geknipst“, jedoch keinen Urheber angegeben. Ich hätte das so akzeptiert. Da Krd das Bild aber in die DÜP eingetragen hat, bitte ich noch um eine dritte Meinung. --ireas :disk: 13:42, 4. Dez. 2013 (CET)

Nicht ganz, Leyo hat es geDÜPt. --Krd 14:06, 4. Dez. 2013 (CET)
Oh, Entschuldigung, da war ich beim falschen Bild.
In der gleichen Tageskategorie sind noch einige ähnliche Fälle. Daher allgemeiner: Wenn die Quelle „selbst fotografiert“ o. ä. ist, aber kein Urheber angegeben ist – akzeptieren wir das? --ireas :disk: 14:13, 4. Dez. 2013 (CET)
Insbesondere bei CC-BY-Bildern (was hier nicht der Fall ist) ist es aber nicht unerheblich, wie der Urheber genannt werden will. IMO sollte der Uploader via DÜP darauf aufmerksam gemacht werden. Falls er nicht reagiert, kann man AGF anwenden. --Leyo 14:33, 4. Dez. 2013 (CET)
@Leyo: Bei frisch hochgeladenen Bildern stimme ich Dir zu. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, bei Uploadern, die seit 2008 keine Beiträge mehr geleistet haben, den Prozess anzustoßen.
Generell: Wir sollten die Bilder in jedem Fall behalten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in so einem Fall der Uploader der Urheber ist und dass das so gemeint ist. Nur: Wie dokumentieren wir das, d.h. was tragen wir im Feld Urheber ein? Grüße, Yellowcard (D.) 22:28, 4. Dez. 2013 (CET)
@Leyo, Yellowcard:
Ich finde auch, dass die DÜP der falsche Prozess für diese Fälle ist. Mein Vorschlag für das zukünftige Vorgehen bei Bildern ohne Urheberangabe, bei denen aus der Quelle oder anderen Informationen deutlich sichtbar ist, dass der Uploader auch der Urheber ist, und bei denen die Angabe des Urhebers aus rechtlichen Gründen von Bedeutung ist:
  1. Eintrag des Benutzernamens als Urheber
  2. Information des Benutzers über Diskussionsseite und E-Mail über den fehlenden Eintrag mit der Bitte um Aktualisierung / Änderung
Das wäre aus meiner Sicht sowohl lizenztechnisch einigermaßen in Ordnung als auch vom Arbeitsaufwand her vertretbar.
Das Grundproblem ist, dass wir nicht zwischen dem technischen Urheber eines Werks und der gewünschten Namensnennung unterscheiden. Eine interessante Frage ist es auch, wie ein Fall zu interpretieren ist, in dem eine Namensnennungs-Lizenz gewählt wurde, allerdings kein Name angegeben ist… ;-)
Grüße, --ireas :disk: 02:47, 5. Dez. 2013 (CET)

Ähnlich gelagert:

--ireas :disk: 03:03, 5. Dez. 2013 (CET)

@Ireas: Falls eine Namensnennung-Lizenz angegeben, jedoch weder ein Name, noch ein sonstiger Hinweis auf die Urheberschaft (wie selbst erstellt o.ä.) vorhanden ist, ist die Datei IMO zu löschen (so habe ich bisher auch entschieden). Gruß Yellowcard (D.) 10:37, 5. Dez. 2013 (CET)
Ich meinte eigentlichh Fälle wie diesen. Aber ignoriert den Satz bitte, er hat nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun. --ireas :disk: 12:25, 5. Dez. 2013 (CET)

Den von Ireas vorgeschlagenen 2. Schritt halte ich für zu aufwändig. Ich habe mich in den letzten Wochen ab und zu etwas mit urheberlosen und ungesichteten Dateien beschäftigt. Nach dem DÜPen haben erstaunlich viele – teilweise auch lange inaktive – Benutzer die fehlenden Angaben ergänzt. --Leyo 20:04, 9. Dez. 2013 (CET)

Ehrlich gesagt finden ich den Weg über die DÜP aufwendiger, weil dann derjenige, der die TK abarbeitet, nochmal draufschauen muss und gar nicht weiß, was los ist. Ich würde eine Vorlage schreiben, die der „Entdecker“ einfach auf die BD pappen kann. Entweder macht dann der Uploader was oder nicht – aber es ist keine weitere Aktion von unserer Seite notwendig. --ireas :disk: 20:13, 9. Dez. 2013 (CET)

Generelle Diskussion: → Wikipedia_Diskussion:DÜP#Bilder-Altbestand:_Vorgehen_bei_fehlenden_Infos. Hier wohl erledigt. Yellowcard (D.) 10:59, 14. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 10:59, 14. Jan. 2014 (CET)

Laut Aussage des Uploaders ist der Fotograf nicht mehr ermittelbar. PD-alt-100 ist in meinen Augen anwendbar, was sagt ihr? --ireas :disk: 23:55, 30. Dez. 2013 (CET)

Wenn der Fotograf trotz Recherche nicht ermittelbar ist, sehe ich nichts, was gegen PD-alt-100 spricht. Gruß Yellowcard (D.) 10:53, 14. Jan. 2014 (CET)
PD-alt-100 im Rahmen AGF.--wdwd (Diskussion) 19:33, 1. Mär. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 19:33, 1. Mär. 2014 (CET)

Schöpfungshöhe – was meint ihr? --ireas :disk: 01:13, 7. Dez. 2013 (CET)

Die Fragestellung ist zur Zeit unsinnig. Es wird Jahre, wenn nicht etwa ein Jahrzehnt dauern, bis wir diese Frage wieder beantworten können. Grüße --h-stt !? 17:18, 9. Dez. 2013 (CET)
Dann umformuliert: was tun? --ireas :disk: 17:19, 9. Dez. 2013 (CET)
Auch diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Schau doch mal in die beiden letzten Archive von [[WP:UF]. Grüße --h-stt !? 17:37, 9. Dez. 2013 (CET)
Ich habe die Diskussion damals mitverfolgt, und auch beim Nachlesen finde ich zwar viele Meinungen, aber keinen Konsens, wie wir verfahren wollen und dürfen. Grüße, --ireas :disk: 17:43, 9. Dez. 2013 (CET)
Ich glaube, es wäre sinnvoll, die ganze Sache zu eskalieren und mittelfristig ein Meinungsbild zu dem Thema zu starten. Irgendwie müssen wir mit dieser Situation umgehen – auch, wenn die Urteilsbegründung keine konkreteren Hinweise auf die Vorgehensweise geben sollte. Wir können kaum ein Jahrzehnt mit einer solch unkonkreten Lage irgendwie umgehen, ohne die gesamte Community in diesen Prozess mit einzubeziehen. Yellowcard (D.) 21:57, 9. Dez. 2013 (CET)
ACK. Wer hätte denn Lust, an so einem Meinungsbild mitzuarbeiten? --ireas :disk: 22:29, 9. Dez. 2013 (CET)
Finger weg von einem Meinungsbild. Wir haben derzeit absolut gar nichts in der Hand aufgrund dessen wir uns eine Meinung bilden könnten. Die Begründung des BGH steht ja noch aus. Mit dem Urteilstext des BGH werden wir sehen, wozu sich das Gericht überhaupt geäußert und was genau es entschieden hat. Der Pressetext hilft da nämlich nicht weiter. Bei momentanen Stand können wir nichts entscheiden, es bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten. So ist das in der Juristerei manchmal. Grüße --h-stt !? 22:56, 9. Dez. 2013 (CET)
h-stt, das ist schon klar. Aber bis zu dieser Klärung müssen wir irgendwas machen – entweder so weiter wie bisher, alles löschen, oder irgendwas dazwischen. Auch wenn wir alle betroffenen Logos auf dieser Seite sammeln und abwarten, bis sich die Lage lichtet – wir handeln dadurch trotzdem. --ireas :disk: 23:00, 9. Dez. 2013 (CET)
H-stt, Dein Finger-weg-Befehlston geht mir mittlerweile gewaltig gegen den Strich und Du wurdest von verschiedenen Seiten mehrfach darauf hingewiesen. Du bist hier kein Alleinherrscher. Ich schrieb übrigens: „[...] auch, wenn die Urteilsbegründung keine konkreteren Hinweise auf die Vorgehensweise geben sollte.“ Ansonsten Zustimmung zu ireas über mir. Yellowcard (D.) 23:12, 9. Dez. 2013 (CET)
Wenn jemand einen Vorschlag macht, der die Gefahr von Schnellschüssen beinhaltet, dann erlaube ich mir, in deutlichen Worten zu intervenieren. Ein MB zum momentanen Zeitpunkt wäre nicht nur falsch, sondern hätte das Potential eines echten Schadens für das Projekt, weil wir keine Basis für eine differenzierte Beurteilung haben und ich die Gefahr eines überschießenden Sicherheitsdenkens sehe. Wir wissen zur Zeit nicht besser als irgendwer sonst, wie die Rechtslage einzuschätzen ist. Deshalb können wir eben auch nicht verantwortlich entscheiden. Mit dieser temporären Unsicherheit müssen wir leben, trotz unserer Verantwortung für unsere Fotografen, Grafiker, Hochlader und Nachnutzer. Grüße --h-stt !? 09:45, 11. Dez. 2013 (CET)
@H-stt: Zum einen kann man ein Meinungsbild wohl kaum als Schnellschuss abtun, denn ein solches ist wohl der größtmögliche Prozess, um das Feedback (und eine entsprechend verbindliche Vorgehensweise) der ganzen Community einzuholen. Mit der Unterstützer-Regel sind da Schnellschüsse nicht möglich; es geht immer eine intensive Diskussionsphase voraus. Zum anderen schrieb ich mittelfristig sowie von der Situation nach Urteilsbegründung. Und wenn die Urteilsbegründung ergibt, dass sich die Situation erheblich verändert hat und unsere bisherige Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar ist, müssen wir irgendwie handeln – wie genau, wäre im Vorfeld zu diskutieren. Es mag sein, dass wir bei vielen Grafiken, denen wir als Gebrauchsgrafiken bisher die SH abgesprochen haben können, zukünftig schlicht nicht mehr sagen können, ob sie schutzfähig sind oder eben nicht – das bedeutet aber, dass wir uns eben genau darauf einstellen müssen, zum Beispiel (das wäre die Frage, die in einem solchen Meinungsbild geklärt werden müsste), indem die betroffenen Dateien per Warnhinweis markiert werden oder bis zur Klarheit in der Rechtsprechung / h.M. sicherheitshalber massengelöscht werden. Gruß, Yellowcard (D.) 17:48, 11. Dez. 2013 (CET)
Es gibt keinen Schutz vor Schnellschüssen bei MBs. Zehn Unterstützer finden sich oft genug in weit weniger als 24h. Und auch für erkennbar unfertige MBs. Nachdem die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir ohnehin diskutieren müssen. Wahrscheinlich auf WP:UF. Ein MB hielte ich auch dann nicht für wünschenswert, weil unsere rechtlichen Pflichten schließlich nicht von Mehrheiten abhängen. Statt dessen werden wir dann eine neue Bewertungspraxis unter den zum Thema aktiven finden müssen. Per Diskussion. Das kann mühsam werden, muss aber sein. Ein MB können wir evtl ganz am Schluss machen, zB ob wir WMDE auffordern, sich für eine Änderung des UrhG einzusetzen. Grüße --h-stt !? 17:55, 11. Dez. 2013 (CET)
Ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass und die Urteilsbegründung nicht wirklich weiterhelfen wird, da wir nur wissen, dass es eine Neubewertung gibt, nicht aber, wie sich diese in der Rechtsprechung entwickelt. Unsere bisherige Vorgehensweise im Bereich der Schöpfungshöhe fußte auf (i.d.R. höchstrichterlichen) Urteilen zu dem Thema, wir haben sie entsprechend (größtenteils) laifenhaft interpretiert. Dies wird uns zukünftig wohl nicht mehr möglich sein. Wie wir mit dieser neuen Situation umgehen, ist eine Frage, die in möglichst großer Runde beschlossen werden sollte. Eine Entscheidung im "Hinterzimmer", die wohl mehrere zehntausend Dateien betreffen könnte, wäre vollkommen unangemessen. Es wird diverse mögliche Vorgehensweisen geben, die alle mit der neuen rechtlichen Situation vereinbar wären. Aber das ist Spekulation. Wenn die Urteilsbegründung verfügbar ist, sollte die erste Einschätzung und Diskussion auf WP:UF stattfinden – eine einen großen Teil des Artikelbestands betreffende Änderung unserer Vorgehensweise kann aber nicht allein dort festgezurrt werden. Yellowcard (D.) 18:23, 11. Dez. 2013 (CET)
Wenn der BGH von einer jahrzehntelangen Rechtsprechung bewusst abweicht, dann schreibt er in der Regel eine sehr ausführliche Begründung. Ich hoffe, dass die Entscheidungsgründe uns bei der auf UF schon diskutierten Frage helfen, wie mit der "kleinen Münze" umzugehen ist und zumindest Anhaltspunkte gibt, was mit dem "Handwerklichen, Alltäglichen, Banalen" zu machen sein wird. Zweitens: Eine Diskussion auf UF ist kein Hinterzimmer, sondern der angemessene Diskussionsort. Einen Pointer von WD:BR kann man ja setzen. Drittens: Natürlich kann auf UF jeder mitdiskutieren. Für die Formulierung künftiger Richtlinien werden aber juristische Argumente gebraucht, nicht Mehrheiten. Wenn und soweit wir dabei "politische" Entscheidungen treffen müssen, können wir dazu dann natürlich eine allgemeine Umfrage oder ein MB heranziehen. Aber nur dazu und erst dann. Jetzt nach einem MB zu rufen, ist nicht hilfreif. Grüße --h-stt !? 14:20, 12. Dez. 2013 (CET)
Ähnliche Fälle
Mal auf LogoSH gesetzt, Grenzfall. Es wird mittel-/langfristig wohl zu einer Durchsicht und Neubewertung von LogoSH markierten Dateien kommen...--wdwd (Diskussion) 14:50, 29. Mai 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 14:50, 29. Mai 2014 (CEST)