Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2014/April

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... entstammt dem Bundesanzeiger von 1957 – kann es damit als Amtliches Werk angesehen werden? (Die Anmerkungen von Benutzer:October wind bzgl. der dreifachen Gemeinfreiheit und des Markenrechts verstehe ich nicht.) Yellowcard (D.) 15:49, 28. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Allein aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann noch keine Eigenschaft als Amtliches Werk geschlossen werden, siehe auch Amtliches Werk#Deutschland, Absatz 4, mwN. Darüber hinaus sehe ich keine Hinweise darauf, dass es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG handelt. Grüße, --ireas (Diskussion) 16:01, 28. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Okay. Die Lichtbilder sind 1958 veröffentlicht worden, wären also, sofern es sich nicht um Lichtbildwerke handelt (wovon man in diesem Fall ja wohl ausgehen kann, vermute ich?!), seit 2009 nicht mehr geschützt. Andererseits vermuten wir ja bei Fotos normalerweise pauschal Lichtbildwerke. Anschließend stellt sich auch die Frage, ob die Ehrenzeichen selbst geschützt sein könnten. Etwas ratlos, Yellowcard (D.) 16:19, 28. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Der Gedanke, dass die Ehrenzeichen geschützt sind, erscheint mir jedenfalls nicht abwegig, insofern habe ich Bedenken gegen den Beibehalt der Dateien. — Pajz (Kontakt) 00:55, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Das beträfe dann auch Datei:Olympiaehrenzeichen 1936.jpg. Yellowcard (D.) 15:21, 5. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Gelöscht gemäß Diskussion. — ireas (Diskussion) 00:29, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas (Diskussion) 00:29, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Datei ist seit längerem im DÜP-Prozess und die hochladende Nutzerin hat mich um Hilfe gebeten. Zur Klärung der richtigen Lizenz hatte ich auf WP:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/03#Hoheitszeichen angefragt. Der Adler scheint kein Problem zu sein, aber welche Lizenz wäre richtig und kann das Bild überhaupt unter einer freien Lizenz bei uns bleiben? Benutzerin:MoSchle hat heute diese Anmerkungen angefügt: [1]. Danke für eure Hilfe --тнояsтеn 19:41, 1. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Sieht da jemand SH? Ich nicht. Der Adler selbst ist frei und die Simulation eines alten Botschaftsschildes mit eigenem Text kann keine SH auslösen. Grüße --h-stt !? 18:06, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
@H-stt: Wie kommst Du darauf, dass der Adler „frei“ sei?
  • Würde es sich (wie die Vorgeschichte nahelegt) tatsächlich um eine Hoheitszeichen bzw. Amtliches Werk nach §5 UrhG handeln unterläge dieses einem Veränderungsverbot nach §62 UrhG und dürfte dem zu Folge nicht so abgewandelt werden, wie es hier der Fall ist (gestütze Flügel, Kontext).
  • Wäre es hingegen kein Amtliches Werk, so würde es als eigenständiges oder abgeleitetes Werk durchaus für einen urheberrechtlichen Schutz in Frage kommen. Schöpfungshöhe sehe ich bei dem Adler nämlich schon.
Theoretisch bestünde aber die Möglichkeit, das Bild hier als Bildzitat zu verwenden, da es im zugehörigen Artikel zweifellos selbst thematisiert würde. Aber dafür müsste man sich wohl erstmal generell über die Zulässigkeit von Bildzitaten verständigen. --Martin K. (Diskussion) 18:25, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 19:17, 1. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]