Wikipedia Diskussion:Bibliotheksstipendium

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Doc Taxon in Abschnitt Einzelscans aus uralten Schwarten
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Fernleihgebühren? / Subito?[Quelltext bearbeiten]

Insbesondere Leute, die nicht aus Großstädten kommen und keine Unibib vor der Haustür haben, sind auf ihre lokale Stadtbücherei angewiesen. Für diese wäre weniger Ausweiskosten sondern eher Übernahme von Fernleihkosten o.ä. interessant. Ist dieses bei diesem Programm vorgesehen? --Machahn 22:05, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich hänge mich mal dran: Wie steht es mit den Kosten für Subito? – Im übrigen: Sehr sinnvolle Idee. Danke sehr für die neue Förderung!--Aschmidt 00:48, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Moinmoin, danke für euer Feedback :-) Bei der Grundidee war das erstmal nicht mit angedacht, sollte sich aber herausstellen, dass mehr Leute danach Bedürfnis haben, müsste man über ein formales Verfahren nachdenken (Ein Antrag pro Ausleihe macht wohl wenig Sinn). Aber im Endeffekt entscheidet das WMDE, not me. Grüße euch, --Anneke 08:18, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Im Prinzip gibt es keine Gründe, so etwas nicht zu übernehmen. Bei einfachen Fernleihen stellt sich mir nur die Frage, ob das nicht solche Kleinstbeträge sind, bei denen es sich nicht mehr lohnt. Oder um was für Größenordnungen geht es? Subito dagegen scheint schon so teuer zu sein, dass eine Erstattung Sinn macht. --Johannes Rohr (WMDE) 12:12, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ja, die einzelne Fernleihe fällt mit durchschnittlich 1,50 kaum ins Gewicht. In Summe können für einen Artikel aber auch schon mal 15 Euro oder mehr Zusammenkommen, kann selbst in einer Unibibliotheksstadt passieren. Hätte aber auch keine Idee wie das zu lösen sei, für die Einzelerstatung ist ja der Aufwand fast schön größer als die Erstattung. Vielleicht könnte man da irgendetwas mit einem Sammelantrag per Quartal oder so drechseln. Ist aber nur ins Blaue hineingedacht. Anyway, eine schöne und sinnvolle Sache dieses Stipendium. --Julius1990 Disk. Werbung 22:19, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Natürlich macht eine Erstattung von einer Bestellung keinen Sinn. Wenn man aber ein Thema tatsächlich ernsthaft angehen will, kommen sicher schon mal mehrere Bestellungen zusammen. Bei uns kostet eine Erledigung 3,50 €. Bestellt man nur vier Werke ist man schon bei 14 €. Insofern kann man schnell in die Größenordnung eines Jahresbeitrags einer Bib kommen. --Machahn 22:34, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Meinetwegen könnt Ihr das gerne einreichen. Ich würde mal spontan sagen: Sobald 10 € zusammenkommen. --Johannes Rohr (WMDE) 09:56, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Was Subito betrifft, so befindet sich im Rahmen von eLitstip etwas in Vorbereitung, allerdings sind die Planungen noch nicht abeschlossen. --Johannes Rohr (WMDE) 10:10, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Wobei ich unbedingt auf WP:BIBA hinweisen möchte. Insbesondere papers oder genau bezeichneten Teile aus Werken können wir auf BIBA oft schneller und natürlich kostenlos besorgen, als Fernleihe oder Fernkopie. Bei ganzen Büchern ist BIBA aber in der Regel überfordert. Ansonsten ist das Angebot von WMDe eine gute Sache und sollte ich mal was Internationales brauchen, wende ich mich an euch (nationale Fernleihen zahle ich selbst, kosten mich auch nur 1,50). Grüße --h-stt !? 15:36, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Einzelscans aus uralten Schwarten[Quelltext bearbeiten]

Hiho, ich kam eben durch diese Diskussion auf die Idee: Könnte das Bib.-Stip. nicht auch die Kosten für einzelne Scans (oder sagen wir mal: up to 10) übernehmen, die nicht über den Wikisource-Etat abgewickelt werden können oder sollen? Problem – das wir gerade in der verlinkten Diskussion haben – ist nämlich, daß man halbwegs krachalte Schwarten (hier ein Werk aus dem Jahr 1800) häufig nur in die Sonderlesesäle bekommt und dann auch nicht selber scannen darf. Es ist nun von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich, aber die StaBi Unter den Linden z. B. erlaubt zwar Fotografien bis maximal 10 oder 12 Seiten, aber das nur ohne Stativ und zusätzliche Beleuchtung (entsprechend schrottig sehen die Bilder dann aus – naja, bei mir zumindest ;)) Was die wollen, ist natürlich ihre Scan-Dienstleistung möglichst teuer verkaufen – gerade die StaBi Berlin langt da gut zu: 10,- Euro Grundgebühr und dann bis 10 Seiten jeweils(!) 4,- Euro pro Scan. Vielleicht könnte man das ja ins Bib.-Stip. einbauen mit einer Regelung wie z. B.: „Scans oder Reproduktionen, die zwischen 10,- und 50,- Euro kosten, können gegen Einsendung der Quittung erstattet werden.” (und dann noch einen Disclaimer, daß das Werk mind. xx Jahre alt sein muß, damit WMDE nicht in Schwulitäten wg. irgendwelchem Copyfraud kommt). Wär das was? Gruß --Henriette 16:40, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Habe einfach mal bei BibStip gefragt, mal schauen ... -- Doc Taxon @ Discussion 15:27, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Hi, Henriette, kannst Du mir mal eben einen vollständigen Textvorschlag dazu machen, also wie tot muss der Autor sein, bzw wie lange genau? Dann können wir das einbauen, warum nicht? --Johannes Rohr (WMDE) 17:11, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Nun ja, es kann sein, dass Bücher und Zeitschriften Anfang des 20. Jahrhunderts bereits nur in den Sonderlesesälen zur Verfügung stehen. Es kommt nicht unbedingt auf das Alter des Buchs oder des Autors an, sondern auf die Verfassung des Werks. Wenn es ein relativ seltenes Buch ist, und aus irgendeinem Grund besonders schutzbedürftig ist, kann es trotzdem relativ jung sein und trotzdem nur in den Sonderlesesaal entliehen werden. Sind die Werke so beschädigt, dass sie beinahe auseinanderfallen, benötigen sie diesen Schutz auch. Fazit: Im Textvorschlag sollte man nicht nach Veröffentlichkeitsdaten oder Autordaten gehen, sondern nur nach dem Kriterium, dass außer in Sonderlesesälen keinerlei Kopier- oder Scanmöglichkeiten bestehen bzw. nur Reproduktionsaufträge erlaubt sind und dass die jeweiligen urheberrechtlichen Lizenzen beachtet werden. Vielen Dank, Doc Taxon @ Discussion 17:35, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Yo, der Doktor hat recht :) Das mit dem Alter der Bücher wäre ein Holzweg (ich hatte auch schon so einen Fall, daß ich aus einem modernen Buch nicht kopieren durfte und die Repro.-Stelle beauftragen mußte – allerdings sitzen die jetzt seit ca. 5 Jahren daran ;)) Gruß --Henriette 17:54, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten
"Für Werke, die nur in Sonderlesesälen zur Verfügung stehen, können zu denselben Bedingungen Kosten für Reproduktionsaufträge übernommen werden. Für die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen trägt der Benutzer Sorge. " So ähnlich? (Formular & Quittung ist schon vorher erklärt) Ich denke, ich möchte keine harte Obergrenze für erstattungsfähige Beträge einführen, allerdings denke ich, dass man, wenn man in Bereiche von > 50€ kommt, man erklären sollte, wofür das gut und nötig ist. -- Johannes Rohr (WMDE) 13:28, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Der zweite Satz trifft es so eher, meine ich: "Die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen hat der Benutzer zu verantworten." -- Doc Taxon @ Discussion 16:14, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten

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