Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Regeln

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:8108:473F:A638:7C7A:26FF:6A96:9C33 in Abschnitt 6.3 Entscheidung
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Befangenheit[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Zusatz zum umseitigen Abschnitt Befangenheit würde ich gern zur Diskussion stellen:


Sobald ein Verfahrensbeteiligter bei einem oder mehreren Schiedrichtern die Vermutung der Befangenheit äußert, so gilt die Befangenheit zunächst, bis zu ihrer endgültigen Klärung, als schwebend wirksam.


Diese Passage sollte nach dem zweiten Absatz, also nach ...nicht als Umgehung der Sperre eingefügt werden.

Begründung[Quelltext bearbeiten]

In einem kürzlich verhandelten Fall hat die bisher unklare Regelungs-Situation zu Missverständnissen geführt, auf die ich damals hinwies.[1] Da in Zukunft ähnlich gelagerte Fälle denkbar sind, scheint es mir sinnvoll zu sein, diese Regelungslücke zu schließen. Da ich einer denkbaren Präzisierung durch das Schiedsgericht aus eigenenr Initiative nicht vorgreifen wollte, habe ich zunächst eine Weile abgewartet. Selbstverständlich besteht in dieser Frage auch kein Eilbedarf, die frisch gewählten neuen Schiedsrichter sollten sich in aller Ruhe mit der Frage auseinandersetzen können. Meine Anregung sollte nicht als Kritik an dem konkreten Vorfall missverstanden werden.

Vielmehr würde ich mir wünschen, daß die jetzt entdeckte Unvollständigkeit im Regelwerk geschlossen werden möge, um beim Umgang mit der sensiblen Thematik eine über jeden Zweifel erhabene Prozessführung zu ermöglichen. Der Schaden, der durch die zunächst als schwebend gegeben betrachtete Befangenheit entsteht ist gering, denn die Regeln zur Klärung der Frage funktionieren unproblematisch. Demgegenüber könnnen Aktionen von im Nachhinein als befangen erkannten Schiedsrichtern, im Verlauf der bis zu sieben Tagen lang laufendenden Beschlussfindung, den Prozessverlauf in nur schwer wieder rückgängig zu machender Weise beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen vom --Eloquenzministerium (Diskussion) 21:55, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Änderungen am Text[Quelltext bearbeiten]

Hallo, in den vergangenen Wochen habe ich die Regeln zum Schiedsgericht an verschiedenen Orten durchgesehen. Danach habe ich mir zusammen mit Grueslayer die vorliegende /Regeln-Seite angesehen. Nach einem Beschluss des SG heute abend in der Telefonkonferenz habe ich die vereinbarten Änderungen gerade implementiert. Es handelt sich vor allem um kleinere Umformulierungen, ausdrückliche Erläuterungen und das Beseitigen von Redundanzen. Besten Gruß Ziko (Diskussion) 22:44, 30. Okt. 2017 (CET)Beantworten

6.3 Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

Es steht bisher: "Sofern das Schiedsgericht über Maßnahmen abstimmt,[14] veröffentlicht jedes SG-Mitglied zusätzlich zu seiner Abstimmung eine individuelle Begründung.[15]" Ich möchte anregen einen Zusatz hinzuzufügen. Zum Beispiel: "In einem Extra-Abschnitt besteht zudem die Möglichkeit, die Abstimmung noch ausführlicher zu begründen." Vielleicht mögt ihr ja mal darüber beraten. Freundlicher Gruß--2A02:8108:473F:A638:7C7A:26FF:6A96:9C33 14:34, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten