Wilhelm Gehrlein

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Wilhelm Gehrlein (* 2. Oktober 1920 in Sulzbach/Saar; † 25. August 1985) war ein deutscher Jurist.

Werdegang

Nach Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft von 1939 bis 1946 studierte Gehrlein Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. 1950 schloss er das Studium mit herausragenden Examensergebnissen ab und war im Anschluss zunächst im Saarländischen Justizministerium tätig.

Im April 1955 wurde er Landgerichtsrat. Nach vorübergehender Beschäftigung in der Staatskanzlei wurde er am 1. Januar 1959 zum Richter am Oberlandesgericht und im Jahre 1966 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Am 20. Januar 1967 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts in Saarbrücken. Dieses Amt hatte er bis zum 31. Juli 1968 inne. Danach wurde er Präsident des Landgerichts Saarbrücken und zum 1. November 1971 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken.

Darüber hinaus war Gehrlein Inhaber zahlreicher weiterer Ämter und Funktionen. Etwa 17 Jahre lang gehörte er dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes an, von 1971 bis 1974 als dessen Vizepräsident und sodann als dessen Präsident.

Viele Jahre war er u.a. Präsident des saarländischen Landesverbandes des Deutschen Roten Kreuzes und Vorsitzender des Ärztegerichtshofs des Saarlandes. 12 Jahre lang war er Mitglied des Programmbeirates des Saarländischen Rundfunks und zuletzt Vorsitzender der Versammlung der Landesanstalt für das Rundfunkwesen.

Kurz vor Erreichen der Altersgrenze verstarb er am 25. August 1985.

Ehrungen

In Ansehung seines vorbildlichen Wirkens wurde er u.a. mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Seine Heimatstadt Sulzbach/Saar benannte im Dezember 1985 den Alten Fischbacher Weg in „Wilhelm-Gehrlein-Straße“ um.