Zinsbauer

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Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist.

Adelung[1] definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist."

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, 1811