Augenmaß

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Augenmaß ist die Fähigkeit zum quantitativen Schätzen der Zielmenge einer Messgröße durch Augenscheinnahme des Objektes oder Vorgangs.[1]

Im übertragenen Sinne wird bei Ermessensentscheidungen von Augenmaß gesprochen, wenn es um die Beachtung der Verhältnismäßigkeit geht („Augenmaß beweisen“).[1]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Augenmaß – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Augenmaß, das. In: Duden. Abgerufen am 12. Mai 2021.