Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

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Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Titel (engl.): Convention on the prohibition of the use, stockpiling, production and transfer of anti-personnel mines and their destruction
Datum: 18. September 1997 (Oslo)
Inkrafttreten: 1. März 1999
Fundstelle:
Fundstelle (deutsch): BGBl. 1998 II S. 778, 779 (dreisprachig)
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung:
Ratifikation:

Deutschland: 3. Dezember 1997 in Ottawa
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Unterzeichner der Ottawa-Konvention

Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (auch Ottawa-Konvention oder Mine Ban Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen.

Gegenstand

Der Vertrag verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen. Die Konvention schreibt die Vernichtung von Lagerbeständen innerhalb von vier Jahren, die Räumung minenverseuchter Gebiete innerhalb von zehn Jahren sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Minenopferhilfe vor. Die von Minen nicht betroffenen Staaten sind verpflichtet, den minenverseuchten Staaten bei der Minenräumung zu helfen. Minensysteme[1] oder Landminen, die gegen Fahrzeuge aller Art gerichtet sind – darunter solche, die miteinander kommunizieren oder auch Springminen – sind nicht verboten. Zusammenarbeit bei der Minenräumung und Opferfürsorge ist essentiell. Wichtig ist ebenso, dass ein glaubwürdiges Verifikationsregime mit der Möglichkeit von Missionen zur Tatsachenermittlung durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Vertragsstaaten-Konferenz etabliert wird. Die Konvention bildet im Gegensatz zu früheren internationalen Regelungen, darunter die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) und das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der Fassung vom 3. Mai 1996, ein umfassendes Verbot für alle Arten von Anti-Personenminen.

Geschichte

Das internationale Übereinkommen (Konvention) über ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geht auf die Initiative eines österreichischen Diplomaten zurück.

Anlass zu dieser Initiative war die enorme Zahl an Minenopfern und die Tatsache, dass die jüngsten Verhandlungen (1996) über eine Revision des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen der Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (UN-Waffenkonvention) keinerlei Aussicht auf ein Totalverbot von APM erkennen ließen.[2]

Im April 1996 erstellte daher der österreichische Vertreter bei dieser Konferenz, Werner Ehrlich, privat den ersten Entwurf einer derartigen Konvention.[3][4] Er sah dabei vor, dass die Verhandlungen außerhalb der an sich zuständigen Genfer Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen stattfinden müssten, da sie wegen der zahlreichen Gegner einer solchen Konvention und des dort geltenden Konsensprinzips dort chancenlos wären. Der Textentwurf wurde im Sommer 1996 – mit geringem Erfolg - in der Kerngruppe interessierter Staaten und Nichtregierungsorganisationen zirkuliert.[5]

Auf der von Kanada in Ottawa (3. bis 5. Oktober 1996) abgehaltenen Konferenz zur Förderung eines Totalverbotes von APM ging es um eine politische Erklärung und um konkrete praktische Maßnahmen. Die Frage einer Übereinkunft über ein Totalverbot hatte hingegen keinerlei Priorität.

Wegen massiver Widerstände wichtiger Länder gegen ein Totalverbot drohte ein Misserfolg der Konferenz. Dieser wurde jedoch vom kanadischen Außenminister Lloyd Axworthy abgewandt, indem er den Umstand, dass von Ehrlich der Entwurf einer Konvention über das Verbot von APM vorgelegt worden war - trotz wichtiger Vorbehalte humanitärer Organisationen - zum Anlass nahm, diesem Projekt Priorität einzuräumen, Österreich mit der Ausarbeitung eines Entwurfes der Konvention zu beauftragen und eine Unterzeichnung schon für Ende 1997 in Aussicht zu nehmen.[6]

Die von Österreich organisierte Wiener Konferenz (12. bis 14. Februar 1997) war die erste Verhandlungsrunde interessierter Staaten und Organisationen auf Grundlage eines nach umfassenden Konsultationen erweiterten österreichischen Textvorschlages, wobei Experten aus 111 Ländern und alle betroffenen Nichtregierungsorganisationen vertreten waren.[7]

Weitere Ergänzungen dieses Textes wurden vom österreichischen Gesandten Dr. Thomas Hajnoczi[8] im März bzw. im April 1997 koordiniert und waren die Grundlage der folgenden Konferenzen in Bonn (24.-25-April 1997), in Brüssel (Juni 1997) und auch der diplomatischen Konferenz in Oslo (1. September bis 18. September 1997), auf der schließlich die gegenständliche Übereinkunft über ein Totalverbot von APM am 18. September von 89 Staaten als Völkerrechtlicher Vertrag angenommen wurde.[9]

Die abschließende diplomatische Konferenz von Ottawa (3. bis 4. Dezember 1997) diente der Unterzeichnung der Übereinkunft, die dort von 121 Staaten unterschrieben wurde. [10] Später lag die Konvention zur Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten im UN-Hauptsitz in New York auf.

Die Ottawa-Konvention benötigte 40 Ratifizierungen, um in internationales Recht umgesetzt werden zu können. Burkina Faso und Äquatorialguinea ratifizierten den Vertrag als 39. und 40. Mitglied am 16. September 1998. Gemäß den Bestimmungen trat der Vertrag sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde beim Depositar (Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York) in Kraft. Er wurde damit für die Vertragsmitglieder am 1. März 1999 gültig.

Bis November 2015 wurde die Konvention von 162 Staaten ratifiziert. Unter den rund 36 Staaten, die zu diesem Zeitpunkt nicht beigetreten waren, befinden sich unter anderem Ägypten, China, Indien, Iran, Israel, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien und die USA. Zuletzt unterzeichnete im August 2014 der Oman. In Polen wurde sie zwar schon 1997 unterzeichnet, aber erst im Dezember 2012 ratifiziert.[11]

Der rasche Erfolg des Ottawa-Prozesses wäre aber nicht möglich gewesen ohne die engagierte Mitarbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) und weltweite Aktionen vieler Nichtregierungsorganisationen – vereint in der International Campaign to Ban Landmines (ICBL). Sie trugen entscheidend dazu bei, die Minenproblematik in das Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit zu rücken. Die ICBL wurde für ihr Engagement im Oktober 1997 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Deutschland ratifizierte am 23. Juli 1998 (BGBl. 1998, Teil II, S. 778-794) die Konvention, die sofort in Kraft trat. Die Bundeswehr hat als eine der ersten Armeen bereits vor Inkrafttreten der Konvention ihre Bestände an Antipersonenminen im Wert von ca. 1,7 Millionen DM bis 1997 vernichtet. Dabei entstanden Kosten von 4,2 Millionen DM.

Jahreskonferenzen und Gipfeltreffen

  • 3. bis 7. Mai 1999 in Maputo, Mosambik
  • 11. bis 15. September 2000 in Genf, Schweiz
  • 18. bis 21. September 2001 in Managua, Nicaragua
  • 16. bis 20. September 2002 in Genf, Schweiz
  • 15. bis 19. September 2003 in Bangkok, Thailand
  • 29. November bis 3. Dezember 2004 in Nairobi, Kenia (Gipfeltreffen)
  • 28. November bis 2. Dezember 2005 in Zagreb, Kroatien
  • 18. bis 22. September 2006 in Genf, Schweiz
  • 18. bis 21. September 2007 am Toten Meer, Jordanien
  • 24. bis 28. November 2008 in Genf, Schweiz
  • 29. November bis 4. Dezember 2009 in Cartagena, Kolumbien (Gipfeltreffen)
  • 28. November bis 3. Dezember 2010 in Genf, Schweiz
  • 28. November bis 2. Dezember 2011 in Phnom Penh, Kambodscha
  • 3. bis 7. Dezember 2012 in Genf, Schweiz
  • 2. bis 5. Dezember 2013 in Genf, Schweiz
  • 30. November bis 4. Dezember 2015 in Genf, Schweiz

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Stuart Maslen: The Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on their Destruction. In: Oxford Commentaries on International Law, Commentaries on Arms Control Treaties, Volume I. Oxford University Press, 2004; ISBN 0-19-926977-7
  • Werner Ehrlich: Auf dem Weg zu einer Konvention über das Verbot von Anti-Personenminen, Seite 194. In: Österreichisches Jahrbuch für internationale Politik 1996, herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und internationale Beziehungen gemeinsam mit den Institut für internationale Politik, Verlag Böhlau, 1996

Einzelnachweise

  1. Historie und Anwendungsbereiche von Minen (eingesehen am 12. August 2009)
  2. Stuart Maslen: The Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on their Destruction. Punkt 0.43, Seite 24, Anmerkung 128. In: Oxford Commentaries on International Law, Commentaries on Arms Control Treaties, Volume I. Oxford University Press, 2004; ISBN 0-19-926977-7
  3. Stuart Maslen, op. cit. 0.43, Seite 24, sowie Anmerkung 128, der Text des Entwurfes ist abgedruckt im Appendix 4, Seite 396 f.
  4. Werner Ehrlich: Auf dem Weg zu einer Konvention über das Verbot von Anti-Personenminen, Seite 194. In: Österreichisches Jahrbuch für internationale Politik 1996, herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und internationale Beziehungen gemeinsam mit den Institut für internationale Politik, Verlag Böhlau, 1996.
  5. Stuart Maslen, op. cit. Punkt 0.47, Seite 25.
  6. Stuart Maslen, op. cit. Punkt 0.49, Seite 26.
  7. Stuart Maslen, op. cit.; Punkte 0.59 bis 0.61, Seiten 30 f.
  8. Stuart Maslen, op. cit.; Punkt 0.53, Seite 28
  9. Stuart Maslen op. cit. Punkt 0.90, Seite 43.
  10. Stuart Maslen, op cit.; Punkt 0.91, Seite 43.
  11. Country Status. International Campaign to Ban Landmines, abgerufen am 26. August 2014.