„Hinweisschilder für Kraftfahrzeuge“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
ZéroBot (Diskussion | Beiträge)
K r2.7.1) (Bot: Ergänze: it:Contrassegni per veicoli
tote Links korrigiert
Zeile 3: Zeile 3:
== Kennzeichen Geräuscharmer [[LKW]] (Deutschland) ==
== Kennzeichen Geräuscharmer [[LKW]] (Deutschland) ==


Gemäß {{§|49|stvzo|buzer}} Abs. 3 [[StVZO]] dürfen Kraftfahrzeuge, die zur [[Geräuschklasse]] G 1 gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug", gekennzeichnet werden. Das Zeichen wird an der Frontseite des Fahrzeuges angebracht.
Gemäß {{§|49|stvzo|juris}} [[StVZO]] Abs. 3
dürfen Kraftfahrzeuge, die zur [[Geräuschklasse]] G 1 gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug", gekennzeichnet werden. Das Zeichen wird an der Frontseite des Fahrzeuges angebracht.


[[Datei:LKW G Schild.svg|thumb|left|„G“-Schild (Geräuscharmer LKW)]]
[[Datei:LKW G Schild.svg|thumb|left|„G“-Schild (Geräuscharmer LKW)]]

Version vom 12. Mai 2012, 14:57 Uhr

Hinweisschilder für Kraftfahrzeuge werden, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, hauptsächlich an Nutzfahrzeugen angebracht. Sie kennzeichnen besondere Eigenschaften von Fahrzeugen, deren steuerliche Behandlung oder geben Hinweise auf die Ladung.

Kennzeichen Geräuscharmer LKW (Deutschland)

Gemäß § 49 Abs. 3 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug", gekennzeichnet werden. Das Zeichen wird an der Frontseite des Fahrzeuges angebracht.

„G“-Schild (Geräuscharmer LKW)


Runde Plakette mit weißem "G" auf grünem Grund

Kennzeichen Geräuscharmer LKW (Österreich)

Ein Fahrzeug mit diesem Zeichen unterliegt in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr. Da die Anforderungen für das "L-Schild" höher sind, wird das "G-Schild" in Österreich nicht anerkannt.

„L“-Schild (Geräuscharmer LKW Österreich)


Runde Plakette mit weißem "L" auf grünem Grund

Kennzeichen schadstoffarmes Kraftfahrzeug (Europa)

Kennzeichnung gemäß Regelung der "Konferenz der Europäischen Verkehrsminister" (CEMT)

„S“-Schild (schadstoffarmes Fahrzeug)


Runde Plakette mit weißem "S" auf grünem Grund

Kennzeichen Kombiverkehr (Deutschland)

LKW, die nur zwischen Be- / Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof / Hafen verkehren (Kombinierter Verkehr), sind mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß § 3 KraftStG Abs. 9.

„K“-Schild (Kombiverkehr)


Quadratische Plakette mit weißem "K" auf grünem Grund

Kennzeichen Abfalltransport (Deutschland)

Genehmigungspflichtige Abfalltransporte sind gemäß § 49 AbfG vorne und hinten mit rückstrahlenden weißen Warntafeln zu kennzeichnen.

„A“-Schild (Abfalltransport)
Lkw mit „A“-Schild


Rechteckiges Schild mit schwarzem "A" auf reflektierendem, weißen Hintergrund


Weitere Kennzeichnungen