„Entschuldigung“ – Versionsunterschied

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bedeutungsverschiebung
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Eine '''Entschuldigung''' ist im Wortsinne eine Ent-[[Schuld (Ethik)|Schuld]]-igung, eine Form von [[Vergebung]]. Mit der ''Bitte um Entschuldigung'' gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm, die er bewusst oder unbewusst begangen hat, eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Der Geschädigte der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.
Eine '''Entschuldigung''' ist im Wortsinne eine Ent-[[Schuld (Ethik)|Schuld]]-igung, eine Form von [[Vergebung]]. Mit der ''Bitte um Entschuldigung'' gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm, die er bewusst oder unbewusst begangen hat, eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Der Geschädigte der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.


Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Oft trägt dann der Schädigende vor, er entschuldige sich, und weist fortan auf diese „Entschuldigung“ hin und sagt, für ihn sei das Thema aus der Welt. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld ist dieser Sprachgebrauch Unsinn: Man kann sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt "sich zu entschuldigen" um "Entschuldigung oder Vergebung zu bitten". Zu sagen: "Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler)" ist daher falsch, da nur der Geschädigte einen von einer Schuld insoweit befreien kann, als er diese nicht weiter nachträgt.
Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Oft trägt dann der Schädigende vor, er entschuldige sich, und weist fortan auf diese „Entschuldigung“ hin und sagt, für ihn sei das Thema aus der Welt. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld war dieser Sprachgebrauch in früheren Zeiten Unsinn: Man konnte sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt „sich zu entschuldigen“ um „Entschuldigung oder Vergebung zu bitten“. Zu sagen: „Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler) war daher falsch, da nur der Geschädigte einen von einer Schuld insoweit befreien kann, als er diese nicht weiter nachträgt.

Heute macht man es sich leichter. Inzwischen wird das Verb „entschuldigen“ meistens [[reflexiv]] gebraucht: ''Ich entschuldige mich, du entschuldigst dich, er entschuldigt sich, wir entschuldigen uns'' usw. Statt auf den Schuldfreispruch eines anderen zu warten, sprechen wir uns einfach selbst von der Schuld frei.<ref>[http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,433479,00.html Zwiebelfisch: Entschuldigen Sie mich – sonst tu ich es selbst!]</ref>


== Annahme einer Entschuldigung ==
== Annahme einer Entschuldigung ==
Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt - neben der Schwere der Schuld - der Umstand eine Rolle, ob echte [[Reue]] und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt.
Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt neben der Schwere der Schuld der Umstand eine Rolle, ob echte [[Reue]] und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt.
Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z.B. einen [[Händedruck]]) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.
Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z. B. einen [[Händedruck]]) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.


== Entschuldigung aus Höflichkeit ==
== Entschuldigung aus Höflichkeit ==
Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z.B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.
Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z. B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.


== Rechtswissenschaft ==
== Rechtswissenschaft ==
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== Weitere Bedeutung ==
== Weitere Bedeutung ==
Der Begriff Entschuldigung wird auch heute noch im Schulbereich benutzt. Damit wird das Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Unterricht erklärt und begründet. Dies erfolgt üblicherweise in Schriftform durch die Eltern oder durch volljährige Schüler selbst.
Der Begriff Entschuldigung wird auch heute noch im Schulbereich benutzt. Damit wird das Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Unterricht erklärt und begründet. Dies erfolgt üblicherweise in Schriftform durch die Eltern oder durch volljährige Schüler selbst.
Fraglich ist jedoch, ob der Begriff Entschuldigung dafür richtig gewählt ist, da man z.B. wegen Krankheit legitimerweise den Unterricht versäumen darf.
Fraglich ist jedoch, ob der Begriff Entschuldigung dafür richtig gewählt ist, da man z. B. wegen Krankheit legitimerweise den Unterricht versäumen darf.
Erklärt werden kann die Benutzung dieses Begriffes vielleicht aus der Geschichte. In Bezug auf unsere heutige Zeit wurde die Schulpflicht mit den jeweiligen Landesverfassungen nach dem 2. Weltkrieg eingeführt. Fehlte ein Kind in dieser Zeit in der Schule, lag zunächst einmal eine Pflichtverletzung und somit ein schuldhaftes Verhalten vor, da der Grund für das Fehlen der Schule üblicherweise noch nicht bekannt war. Sobald das Kind die Schule wieder besuchte, legte es dort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor, womit es sich von der Schuld befreite. In der heutigen Zeit werden Schulversäumnisse in der Regel vor oder zeitgleich mit dessen Auffälligwerden der Schule fernmündlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt, weswegen nicht mehr von einer schuldhaften Pflichtverletzung die Rede sein kann. Daher dient eine nachträgliche schriftliche Erklärung des Fernbleibens vom Unterricht mehr Nachweiszwecken eines begründeten und somit legitimen Fernbleibens, als einer Entschuldigung dem eigentlichen Wortsinn nach. Gerade aus diesen Gründen sollte jedoch darüber nachgedacht werden, den Begriff Entschuldigung im Schulbereich durch einen geeigneteren zu ersetzen.
Erklärt werden kann die Benutzung dieses Begriffes vielleicht aus der Geschichte. In Bezug auf unsere heutige Zeit wurde die Schulpflicht mit den jeweiligen Landesverfassungen nach dem 2. Weltkrieg eingeführt. Fehlte ein Kind in dieser Zeit in der Schule, lag zunächst einmal eine Pflichtverletzung und somit ein schuldhaftes Verhalten vor, da der Grund für das Fehlen der Schule üblicherweise noch nicht bekannt war. Sobald das Kind die Schule wieder besuchte, legte es dort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor, womit es sich von der Schuld befreite. In der heutigen Zeit werden Schulversäumnisse in der Regel vor oder zeitgleich mit dessen Auffälligwerden der Schule fernmündlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt, weswegen nicht mehr von einer schuldhaften Pflichtverletzung die Rede sein kann. Daher dient eine nachträgliche schriftliche Erklärung des Fernbleibens vom Unterricht mehr Nachweiszwecken eines begründeten und somit legitimen Fernbleibens, als einer Entschuldigung dem eigentlichen Wortsinn nach. Gerade aus diesen Gründen sollte jedoch darüber nachgedacht werden, den Begriff Entschuldigung im Schulbereich durch einen geeigneteren zu ersetzen.



Version vom 16. November 2007, 15:23 Uhr

Eine Entschuldigung ist im Wortsinne eine Ent-Schuld-igung, eine Form von Vergebung. Mit der Bitte um Entschuldigung gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm, die er bewusst oder unbewusst begangen hat, eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Der Geschädigte der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.

Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Oft trägt dann der Schädigende vor, er entschuldige sich, und weist fortan auf diese „Entschuldigung“ hin und sagt, für ihn sei das Thema aus der Welt. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld war dieser Sprachgebrauch in früheren Zeiten Unsinn: Man konnte sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt „sich zu entschuldigen“ um „Entschuldigung oder Vergebung zu bitten“. Zu sagen: „Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler)“ war daher falsch, da nur der Geschädigte einen von einer Schuld insoweit befreien kann, als er diese nicht weiter nachträgt.

Heute macht man es sich leichter. Inzwischen wird das Verb „entschuldigen“ meistens reflexiv gebraucht: Ich entschuldige mich, du entschuldigst dich, er entschuldigt sich, wir entschuldigen uns usw. Statt auf den Schuldfreispruch eines anderen zu warten, sprechen wir uns einfach selbst von der Schuld frei.[1]

Annahme einer Entschuldigung

Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt – neben der Schwere der Schuld – der Umstand eine Rolle, ob echte Reue und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt. Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z. B. einen Händedruck) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.

Entschuldigung aus Höflichkeit

Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z. B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.

Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft kennt den Begriff des Entschuldigungsgrundes, der einen Täter von der Schuld an einer rechtswidrigen Tat befreien kann, ohne jedoch (wie ein Rechtfertigungsgrund) deren Rechtswidrigkeit aufzuheben. Siehe dazu auch die Artikel Entschuldigender Notstand und Schuld (Strafrecht).

Weitere Bedeutung

Der Begriff Entschuldigung wird auch heute noch im Schulbereich benutzt. Damit wird das Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Unterricht erklärt und begründet. Dies erfolgt üblicherweise in Schriftform durch die Eltern oder durch volljährige Schüler selbst. Fraglich ist jedoch, ob der Begriff Entschuldigung dafür richtig gewählt ist, da man z. B. wegen Krankheit legitimerweise den Unterricht versäumen darf. Erklärt werden kann die Benutzung dieses Begriffes vielleicht aus der Geschichte. In Bezug auf unsere heutige Zeit wurde die Schulpflicht mit den jeweiligen Landesverfassungen nach dem 2. Weltkrieg eingeführt. Fehlte ein Kind in dieser Zeit in der Schule, lag zunächst einmal eine Pflichtverletzung und somit ein schuldhaftes Verhalten vor, da der Grund für das Fehlen der Schule üblicherweise noch nicht bekannt war. Sobald das Kind die Schule wieder besuchte, legte es dort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor, womit es sich von der Schuld befreite. In der heutigen Zeit werden Schulversäumnisse in der Regel vor oder zeitgleich mit dessen Auffälligwerden der Schule fernmündlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt, weswegen nicht mehr von einer schuldhaften Pflichtverletzung die Rede sein kann. Daher dient eine nachträgliche schriftliche Erklärung des Fernbleibens vom Unterricht mehr Nachweiszwecken eines begründeten und somit legitimen Fernbleibens, als einer Entschuldigung dem eigentlichen Wortsinn nach. Gerade aus diesen Gründen sollte jedoch darüber nachgedacht werden, den Begriff Entschuldigung im Schulbereich durch einen geeigneteren zu ersetzen.

Siehe auch

Weblinks

  1. Zwiebelfisch: Entschuldigen Sie mich – sonst tu ich es selbst!