„Marie Theres Fögen“ – Versionsunterschied

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* [http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/foegen/mtf.html Homepage von Marie Theres Fögen an der Universität Zürich]
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* [http://www.mpier.uni-frankfurt.de/mitarbeiter/mitarbeiterhome/foegen.html Homepage am MPI für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt]
* [http://www.mpier.uni-frankfurt.de/mitarbeiter/mitarbeiterhome/foegen.html Homepage am MPI für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt]
* [http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?sid=b44bb30339942838f079c7b25125101e&em_cnt=1275341 "Byzanz im Blick" Nachruf auf Marie Theres Fögen von Rudolf Walther, Frankfurter Rundschau vom 21. Januar 2008]
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Version vom 22. Januar 2008, 00:30 Uhr

Marie Theres Fögen (* 1946 in Lüdinghausen, † 18. Januar 2008 in Zürich) war eine deutsche Juristin und Rechtshistorikerin. Sie lehrte Römisches Recht an der Universität Zürich und war Direktorin des Frankfurter Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte.

Lebenslauf

Marie Theres Fögen wurde 1946 in Lüdinghausen (Westfalen) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von München und Frankfurt. 1970 schloss sie das Studium mit dem Ersten Staatsexamen ab. 1973 wurde sie in Frankfurt als Schülerin von Dieter Simon mit der Arbeit Der Kampf um die Gerichtsöffentlichkeit promoviert. 1975 legte Fögen die Zweite Staatsprüfung ab. Danach wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen, blieb aber wissenschaftlich tätig. Zunächst war sie fünf Jahre lang Assistentin Simons an der Universität Frankfurt und arbeitete in einem von der DFG finanzierten Forschungsprojekt zur byzantinischen Rechtsgeschichte mit. Von 1980 bis 1995 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Von 1980 bis 1994 unterrichtete Fögen außerdem als nebenamtliche Dozentin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der European Business School in Oestrich-Winkel.

1993 habilitierte sich Marie Theres Fögen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt mit einer Arbeit zum Verbot der Tätigkeit von Wahrsagern und Astrologen im spätantiken römischen Kaiserreich. Fögen deutet dieses Verbot als Maßnahme zur Verteidigung des "kaiserlichen Wissensmonopols" (so der Untertitel des 1997 erschienenen Buches). Die Kaiser verboten demnach die Tätigkeit von Wahrsagern und Sterndeutern, um die im Reich kursierenden Ideen und Weltanschauungen besser kontrollieren zu können.

Zwei Jahre nach ihrer Habilitation wurde Fögen Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung in Zürich. 2001 wurde sie zusätzlich Nachfolgerin Simons als Direktorin am Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. 2007 trat sie als Direktorin am Max-Planck-Instituts aus Gesundheitsgründen zurück. Ihre Professur in Zürich behielt Marie Theres Fögen bis zu ihrem Tod im Januar 2008 bei.

Marie Theres Fögen absolvierte Forschungsaufenthalte an der Universität Wien (1979/80) und an der Forschungsbibliothek von Dumbarton Oaks, Washington D.C. (1993), sowie Gastprofessuren an der École des Hautes Études en Sciences Sociales, Paris, und am Department of History der Harvard University (1995).

Wissenschaftliches Wirken

Der Schwerpunkt der Forschungen von Marie Theres Fögen lag in der römischen und byzantinischen Rechtsgeschichte. Fögen wendete sich gegen die Vorstellung, aus der Kenntnis des römischen Rechts könnten unmittelbare Nutzanwendungen für das heutige Zivilrecht gewonnen werden. Ihrem Denken widerspricht eine Vorstellung von der Rechtsgeschichte als organische, bestimmten inneren Gesetzmäßigkeiten folgende Entwicklung. Statt einer folgerichtigen, sich logisch entwickelnden römischen Rechtsgeschichte wollte sie viele "Römische Rechtsgeschichten" (so der Titel eines Buches von 2002, das großes Aufsehen erregte und in mehrere Sprachen übersetzt wurde) erzählen.

Für Fögen war eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem römischen Recht nur in der Weise möglich, dass man seine Geschichte als "Evolution eines sozialen Systems" verstand. Die Fortführung der Dogmatik des römischen Rechts und die Vorstellung, das römische Recht könnte zur Grundlage eines neuen gemeineuropäischen Ius Commune werden, lehnte sie ab. Sie stand damit für eine wissenschaftliche Richtung, die sich in scharfem Gegensatz zu den Lehren des Hamburger Rechtsvergleichers und Rechtshistorikers Reinhard Zimmermann befindet.

In seinem Nachruf würdigte Jürgen Kaube (FAZ) Marie Theres Fögen als Wissenschaftlerin, die wie ihr Lehrer Dieter Simon ein "polemisch-gelehrtes Stilideal pflegte" und "keine Gefangenen machte", aber auch als einen der "originellsten und schärfsten Köpfe" der europäischen Rechtsgeschichte[1].

Werke

  • Der Kampf um die Gerichtsöffentlichkeit. Berlin 1974.
  • Die Enteignung der Wahrsager. Frankfurt a. M. 1997. ISBN 3-518-28916-0.
  • Römische Rechtsgeschichten. Göttingen 2002, ISBN 3-525-36269-2.
  • Rechtsgeschichte – Geschichte der Evolution eines sozialen Systems. In: Rechtsgeschichte 1 (2002) 14-19.
  • Das Lied vom Gesetz. München 2007, ISBN 978-3-938593-07-3.

Anmerkungen

  1. Jürgen Kaube: Gesetzes Lied, in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ v. 19. Januar 2008, S. 34