„Ordinariat (Behörde)“ – Versionsunterschied

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Version vom 7. Mai 2009, 08:25 Uhr

Erzbischöfliches Generalvikariat der Erzdiözese Hamburg

Das Bischöfliche Ordinariat ist in der katholischen Kirche die zentrale Behörde, die im Auftrag des lokalen Ordinarius (meistens ist dies der Bischof) das Bistum verwaltet. Das Wort ist abgeleitet von lat. (episcopus) ordinariusDiözesanbischof“. Das Ordinariat wird vom Generalvikar geleitet. Daher heißt es vielfach auch Bischöfliches Generalvikariat. Im Kirchenrecht wird die Bezeichnung "Diözesankurie" verwendet (cann. 469ff. CIC).

Siehe auch nicht

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