Lauschaffäre Traube

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Unter der Bezeichnung Lauschaffäre Traube, auch Traube-Skandal oder unter Juristen Fall Traube genannt, ist eine illegale Abhöraktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bekannt geworden, die sich gegen den Atomphysiker Klaus Traube richtete.

Unter der Bezeichnung Operation Müll begann der Verfassungsschutz am 30. Dezember 1975 durch Installieren von Abhörwanzen in der Wohnung einen umfassenden und durch die damalige Gesetzeslage nicht gedeckten Lauschangriff gegen Traube, gegen den nach Ansicht des BfV der Verdacht des Kontaktes zu gesuchten Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) bestand. Der Verfassungsschutz nahm weiter Kontakt zum Arbeitgeber Traubes, der Kraftwerk Union AG (KWU) auf, der daraufhin Traube entließ. Die Abhöraktion, die vom damaligen Präsidenten des BfV Richard Meier angeordnet und vom Bundesinnenminister Werner Maihofer (FDP) gebilligt worden war, erbrachte keinerlei Hinweise für die vermuteten Kontakte zur terroristischen Szene. Publik wurde der Lauschangriff im Jahre 1977, als ein Mitarbeiter des BfV, Regierungsamtsrat Karl Dirnhofer, Unterlagen der Behörde an den Journalisten Faust weitergab, der die Papiere an das Nachrichtenmagazin Der Spiegel weiterleitete. Als am 28. Februar 1977 dessen Titelgeschichte Verfassungsschutz bricht Verfassung – Lauschangriff auf Bürger T. erschien[1], kam es zu einem Skandal, in dessen Verlauf Maihofer schließlich am 8. Juni 1978 seinen Rücktritt erklärte – nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich unter den vom Spiegel im Faksimile veröffentlichten Papieren auch eine Ministerialvorlage vom 9. Januar 1976 mit handschriftlichen Vermerken des Ministers befand. Ausweislich dieser ministeriellen Aktenstücke stammt übrigens auch der inzwischen populäre Terminus „Lauschangriff“ nicht etwa von Kritikern solcher Maßnahmen, sondern gab den damals üblichen nachrichtendienstlichen und ministeriellen Sprachgebrauch wieder.

Die „Whistleblower“ Dirnhofer und Faust wurden wegen Geheimnisverrats beziehungsweise Beihilfe hierzu angeklagt. Hinsichtlich Dirnhofer wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil die zu seiner Überführung vorgelegten Beweise ebenfalls aus einer unzulässigen nachrichtendienstlichen Telefonüberwachung stammten (OLG Köln, NJW 1979, S. 1216). Gegen Faust wurde das Hauptverfahren eröffnet, er wurde jedoch später vom Landgericht Bonn freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied am 18. April 1980, dass auch die gegen Faust vorgebrachten Beweismittel mit illegalen Methoden erlangt und daher unverwertbar waren (BGH, NJW 1980, S. 1700).

Eine Rechtfertigung des Lauschangriffs gegen Traube wird bis heute mit der Argumentation versucht, dass damals Anschläge der RAF auf Kernkraftwerke befürchtet wurden.

Traube engagierte sich später in der Antiatomkraftbewegung und leitete von 1990 bis 1997 das Institut für Energiewirtschaft der Universität Bremen.

Quellenangaben

  1. Titelseite Der Spiegel 10/1977 vom 28. Februar 1977