Fleischware
Als Fleischware bezeichnet man Fleischerzeugnisse, die durch Pökeln und/oder Räuchern bzw. Garen in einen anderen Zustand als das Ausgangserzeugnis Fleisch von Tieren versetzt wurde.[1]
Dazu zählen die Warengruppen[2]:
- Pökelfleischerzeugnis, roh und gegart
- Erzeugnisse aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch
- Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Fachlexikon für Fleischer, Hans und Martin Fuchs, Deutscher Fachverlag, 3. Auflage 2001, S. 50. ISBN 3-87150-747-4
- ↑ Deutsches Lebensmittelbuch Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, LS: 2.ff