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- aus § 397 HGB. Synonym zum Kommittenten bei der Konsignation ist der Konsignant, der Kommissionär heißt hier Konsignatar. Dieter Krimphove, Handelsgesetzbuch…3 KB (277 Wörter) - 11:03, 8. Feb. 2023
- diese Ware als Konsignationslager für Rechnung des Kommittenten oder Konsignanten zu verkaufen. In diesem Fall besitzt der Konsignator je nach Vertragsgestaltung…12 KB (1.252 Wörter) - 12:42, 3. Jan. 2024