Allgemeiner Deutscher Frauenverein

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Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) war der erste Frauenverein in Deutschland und wurde am 18. Oktober 1865 durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig gegründet. Seine zentrale Forderung war das Recht der Frauen auf gleiche Bildung.

Geschichte

Der ADF wurde anlässlich einer Frauenkonferenz vom 16.-18. Oktober 1865 in Leipzig gegründet.[1] Weil die Konferenz während der Jahrestage der Völkerschlacht stattfand, wurde sie von der zeitgenössischen Presse als „Leipziger Frauenschlacht“ verspottet. Die Einladung zur Konferenz ging vom Leipziger Frauenbildungsverein aus, der im selben Jahr unter anderem von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gegründet worden war. Die Teilnehmerinnen stammten vornehmlich aus Sachsen, aber auch Frauen aus anderen Teilen des deutschen Bundes waren vertreten. Zu den vereinzelt anwesenden Männern gehörte August Bebel.

Nach 1918 erweiterte der Verein seine Aufgaben auf allgemeinpolitische Frauenarbeit und nannte sich Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband. 1933 löste sich der Verein selbst auf, um nicht mit nationalsozialistischen Verbänden "gleichgeschaltet" zu werden, [2] und nahm unter dem Namen Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband 1947 bis heute seine Vereinstätigkeit wieder auf.

Ziele und Leistungen

Eines der Hauptziele des Vereines war es, Bildungschancen für Frauen zu verbessern und deren Berufstätigkeit zu fördern. Frauen aus dem Bürgertum standen damals nur die Berufe Gouvernante, Lehrerin, Gesellschafterin und allenfalls Heimarbeit offen. Sie waren zudem nicht zu höheren Bildungsinstitutionen zugelassen, Abitur und Universitätsstudium waren ihnen verwehrt. Der ADF forderte ein Recht auf Arbeit und die Einrichtung von Industrie- und Handelsschulen für Mädchen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.[3]

§1 des ADF:

„Der Allgemeine deutsche Frauenverein hat die Aufgabe, für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen mit vereinten Kräften zu wirken.“[4]

Weitere Themen waren der Arbeiterinnen- und Mutterschutz und die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen sowie rechtlicher Gleichstellung. Zu diesem Zweck richtete der ADF anlässlich der Revision des bürgerlichen Gesetzbuches eine Petition an den Reichstag. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos.
Zudem leistete der ADF wichtige Arbeit in der Organisation der deutschen Frauenbewegung.

Vereinsstruktur und Mitglieder

Bei der Vereinsgründung übernahm Louise Otto-Peters den Vorsitz. Ihre Stellvertreterin war Auguste Schmidt.

Beitrittsberechtigt waren volljährige Frauen. Minderjährige konnten als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden. Männer konnten nicht Vollmitglieder werden, sie hatten nur beratendes Stimmrecht, was dem Verein den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte. Der Philosoph Hermann von Leonhardi wurde zum Ehrenmitglied ernannt.

Als Informationsorgan der Mitglieder wurde bereits 1865 die Gründung der Vereinszeitschrift Neue Bahnen beschlossen.

Der Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband ist Mitglied des Dachverband der deutschsprachigen Frauen/ Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen i.d.a.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. André Böttger: Frauenwahlrecht in Deutschland - ein Rückblick. In: von heute an für alle! Hundert Jahre Frauenwahlrecht. hgr. von Marjaliisa Hentilä; Alexander Schug, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, S. 62ff.
  2. Leonie Wagner: Ein Ende mit Schrecken. Die Frauenbewegung wird "gleichgeschaltet", Bundeszentrale für Politische Bildung
  3. Brockhaus Abenteuer Geschichte. Kalenderblatt 18./19. Oktober 2008
  4. Zitiert in: "Die neuen Frauen". Barbara Beuys über die weibliche Revolution im Kaiserreich, BR2 Kulturjournal, 14. Februar 2014
  5. ida der Dachverband deutschsprachiger Frauen/Lesbenarchive, abgerufen am 10. April 2013