Amtsgericht Allenburg

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Königsstraße mit dem Königlichen Amtsgericht und der Post um 1910

Das Amtsgericht Allenburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Allenburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Allenburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Königsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Allenburg. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Allenburg beim Kreisgericht Wehlau.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Wehlau den Stadtbezirk Allenburg und die Amtsbezirke Großallendorf, Eiserwagen, Großengelau, Friedrichsdorf, Koppershagen, Neumühl, Plauen und Trimnau.[1]

Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Allenburg.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 399, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online