Amtsgericht Bad Harzburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Bad Harzburg (bis 1892: Amtsgericht Harzburg) war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Harzburg.

Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Harzburg bestand das Amt Harzburg. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Wolfenbüttel entstand so das Kreisgericht Wolfenbüttel und darunter das Amtsgericht Harzburg als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.[1] Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 acht Orte mit 5876 Einwohnern.[2]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Harzburg blieb bestehen und war nun eines der 16 Amtsgerichte, die dem Landgericht Braunschweig zugeordnet waren.[3] Am Gericht bestande 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 8544 Gerichteingesessene gezählt.[4]

Mit der Umbenennung von Harzburg nach Bad Harzburg 1892 änderte sich auch der Name des Gerichtes in Amtsgericht Bad Harzburg. 1973 wurde das Amtsgericht Bad Harzburg aufgehoben.[5]

Amtsgerichtsgebäude

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amtsgerichtsgebäude (Herzog-Wilhelm-Straße 47) steht unter Denkmalschutz.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat
  2. August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 489 f., Digitalisat
  3. Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 399 online
  5. Erstes Gesetz zur Neugliederung der Gerichte im Anschluß an die kommunale Gebietsreform – Neuordnung im Bereich des Harzes vom 8. Februar 1973, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 34.