Amtsgericht Neuteich

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Das Amtsgericht Neuteich war ein Amtsgericht der Freien Stadt Danzig mit Sitz in Neuteich.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. In Neuteich entstand kein Amtsgericht, es wurden dort aber Gerichtstage des königlich preußischen Amtsgerichts Tiegenhof gehalten.[1]

Als Folge des Friedensvertrags von Versailles wurde Danzig als „Freie Stadt Danzig“ aus dem Reichsverband ausgegliedert und das Amtsgericht Neuteich wurde 1920 eines der vier Amtsgerichte dieses Mandatsgebietes geschaffen.[2] 1931 waren am Gericht 2 Richterstellen eingerichtet.[3]

Mit der Dritten Verordnung betreffend Vereinfachungen und Ersparnisse in der Rechtspflege vom 3. Juli 1935 wurde das Amtsgericht Neuteich zum 1. Oktober 1935 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Tiegenhof zugelegt.[4]

Einzelnachweise

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  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 446 online
  2. Verordnung über Abänderung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte vom 16. Juni 1920; in: Staatsanzeiger für Danzig, S. 149.
  3. Maximilian Müller-Jabusch (Hrsg.): Handbuch des öffentlichen Lebens, Leipzig, 1931, S. 679, Digitalisat.
  4. Dritte Verordnung betreffend Vereinfachungen und Ersparnisse in der Rechtspflege vom 3. Juli 1935, Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig.1935, Nr. 71 (5 Juli), Digitalisat.