Amtsgericht Schönlanke

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Schönlanke war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schönlanke.

Das königlich preußische Amtsgericht Schönlanke wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Schönlanke.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Czarnikau den Stadtbezirk Schönlanke, den Polizeidistrikt Schönlanke ohne den zum Gutsbezirk Czarnikau-Hammer gehörenden Mühlengrundstück Walkmühle, dem Gutsbezirk Behlerglasfabrik aus dem Polizeidistrikt Schloß Filehne sowie aus dem Polizeidistrikt Czarnikau III (Czarnikau-Hammer) die Gemeindebezirke Floth, Gornitz, Marienbusch, Runau, Stieglitz sowie die zum Gutsbezirk Behle gehörenden Kolonien Jägersburg und Jönbusch.[1]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise zu Polen und der Sprengel des Amtsgericht verkleinerte sich.

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Schönlanke. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Trzciance (1950–1975: Sąd Powiatowy w Trzciance).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 451 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 461 online