Amtsgericht Schneidemühl

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Das Amtsgericht Schneidemühl war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schneidemühl.

Das königlich preußische Amtsgericht Schneidemühl wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Schneidemühl.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Kolmar i. Posen die Stadtbezirke Schneidemühl und Usch sowie den Polizeidistrikt Schneidemühl.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise (Usch) zu Polen und der Sprengel des Amtsgericht verkleinerte sich.

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Schneidemühl. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Pile (1950–1975: Sąd Powiatowy w Pile).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 451, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 461 online