Anton von Hohberg und Buchwald

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Anton Freiherr von Hohberg und Buchwald (* 21. September 1885 in Wismar; † wohl 2. Juli 1934 in Dulzen bei Preußisch-Eylau)[1] war ein deutscher Armee- und SS-Offizier.

Leben und Wirken

Jugend und Erster Weltkrieg

Anton Freiherr von Hohberg und Buchwald wurde als dritter von vier Söhnen des ostpreußischen Gutsbesitzers Hans Erdmann Heinrich Bruno Gottlob Christoph von Hohberg und Buchwald (* 8. März 1849 in Striegendorf; † 10. Juni 1901 in Görlitz) und der Anna von Lowtzow (* 1. Mai 1857 in Rensow; † 2. April 1940 in Pilzen) geboren. Nach dem Schulbesuch schlug er zunächst eine Laufbahn als Kavallerieoffizier in der kaiserlich-deutschen Armee ein, in der er bis zum Rittmeister befördert wurde.

Am 24. Juni 1909 heiratete Hohberg Gertrud Gerda von Rheinbaben (* Berlin 28. Dezember 1888 in Berlin; † 23. April 1949 in Hirschhorn am Neckar), eine Tochter des ehemaligen preußischen Innen- und Finanzministers Georg von Rheinbaben. Sein Schwager aus dieser Ehe war der Schriftsteller und Aktivist Rochus von Rheinbaben.[2] Aufgrund der Beziehung seiner Gattin zu Horst von Blumenthal duellierte Hohberg sich mit diesem. Anschließend wurde die Ehe 1912 geschieden und Gertrud heiratete Blumenthal. Hohberg heiratete stattdessen in zweiter Ehe am 26. Juni 1913 Lonny von Bernuth (* 12. Februar 1892 in Berlin). Diese Ehe wurde am 7. Juli 1923 in Bartenstein geschieden. Am 22. Mai 1925 vermählte Hohberg sich in dritter Ehe mit Carola Freiin von Schimmelmann (* 14. November 1881 in Wesel; † 4. Mai 1961 in Malente-Gremsmühlen, Ostholstein). Diese Ehe wurde 1929 geschieden.

Aus Hohbergs erster Ehe entstammte die Tochter Antoinette-Irene (* 28, August 1911 in Potsdam). Aus der zweiten Ehe die Söhne Hans-Sigismund Anton Erdmann Traugott Wilhelm (* 12. September 1914 in Königsberg) und Roland Hans Erdmann Otto Lothar Heinrich (* 1. Dezember 1916 in Babelsberg) sowie die Tochter Mariota (* 24. November 1921 in Potsdam)

Nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg zog Hohberg sich als Landwirt auf das Gut seiner Familie in Ostpreußen zurück.

Weimarer Republik und NS-Zeit

In den frühen 1930er Jahren zählte Hohberg zu den Profiteuren der sogenannten Osthilfe, einem umstrittenen staatlichen Programm zur Sanierung der ostelbischen Landwirtschaft.[3] Insgesamt sollen ihm, laut einer 1978 in der DDR erschienenen Veröffentlichung, fast 450.000 RM als Kredite bewilligt worden sein, obwohl der Wert seines Gutes sich tatsächlich auf lediglich 250.000 RM belaufen habe und es zudem schon mit einer Hypothek in Höhe von 150.000 RM belastet gewesen sei.[4] Bruno Buchta beziffert in einer 1959 in der DDR erschienen Dissertation die dem Staat durch die Umschuldung von Hohbergs Rittergut entstandenen Verluste auf 384.000 RM.[5]

In den frühen 1930er Jahren trat Hohberg auf Bitten von Werner Lorenz in die NSDAP und in die SS ein. Dort gehörte er zeitweise dem Stab des SS-Führers von Ostpreußen Erich von dem Bach-Zelewski an, mit dem er sich schließlich aufgrund von persönlicher Rivalitäten entzweite.

Am 14. Mai 1934 wurde Hohberg als SS-Oberabschnittsreiterführer entlassen und wenige Wochen später am 1. oder (wahrscheinlicher) 2. Juli 1934 im Zuge der Röhm-Morde im Rauchersalon[6] seines Rittergutes in Dulzen bei Preußisch-Eylau auf Weisung von dem Bach-Zelewskis durch den SS-Obersturmführer Carl Deinhard und Bach-Zelewskis Chauffeur, SS-Scharführer Zummach, erschossen. Aus der Liste der in dieser Mordwelle Getöteten ragt Hohberg als einziger SS-Angehöriger im eigentlichen Sinne hervor (im Gegensatz zu den getöteten SA-Führern, von denen einige nur nominell auch SS-Titel führten). Obwohl, wie Paul Ronge betont, die Tötung Hohberg und Buchwalds „in ganz Ostpreußen“ Empörung hervorrief,[7] blieb die Tat zunächst ungesühnt.

Bach-Zelewski wurde nach dem Krieg, am 16. Januar 1961, von der bundesdeutschen Justiz wegen des Mordes an Hohberg und Buchwald zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Nachdem Erich von dem Bach-Zelewski Anfang März 1972 schwerstkrank Haftverschonung erhielt, verstarb er wenige Tage später. In Polen wird die fragwürdige „Ironie“ betont, dass Bach-Zelewski lediglich wegen des Mordes an einem anderen SS-Mann von der bundesrepublikanischen Justiz belangt wurde, während er wegen der Verbrechen gegen „viele tausend“ Polen und Russen, an denen er beteiligt war, von dieser „niemals bestraft wurde“.[8]

Fußnoten

  1. Geburts- und Todesdatum, sowie Geburts- und Sterbeort, nach Matthias Schmettow: Gedenkbuch des deutschen Adels, 1967, S. 144. Alfred Gerigk: Deutschland und das Weltgeschehen, 1961, S. 285, bestätigt den 2. Juli als "Erschießungstag"
  2. Reinhold Zilch: Rheinbaben, Georg von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 487 (Digitalisat).
  3. Politik und Landwirtschaft in Ostpreussen 1919–1930. 1969, S. 298.
  4. Volker Kelmm, Hans Scholz: Von den bürgerlichen Agrarreformen zur sozialistischen Landwirtschaft in der DDR. 1978, S. 110.
  5. Bruno Buchta: Die Junker und die Weimarer Republik. Charakter und Bedeutung der Osthilfe. 1959, S. 54.
  6. Bernt Engelmann: Einig gegen Recht und Freiheit, 1975, S. 328 spricht vom „Arbeitszimmer“, Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS, 1967, S. 115, hingegen vom „Herrenzimmer“.
  7. Paul Ronge: Im Namen der Gerechtigkeit. Erinnerungen eines Strafverteidigers. 1963, S. 195.
  8. Wojskowy Instytut Historyczny: Historia Militaris Polonica. 1974, S. 273.