Arbeitsverbot
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Arbeitsverbot steht für ein Verbot einer Erwerbstätigkeit, insbesondere:
- ein Arbeitsverbot für Asylsuchende, siehe:
- Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung (Deutschland)
- Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz (Österreich)
- in der jüdischen Religion: ein Arbeitsverbot an bestimmten Tagen, zum Beispiel 39 Melachot am Schabbat
- und andere
Oft auch als „Arbeitsverbot“ bezeichnet werden:
- Beschäftigungsverbote:
- im Rahmen des Mutterschutzes
- Verbot von Kinderarbeit
- Sonntagsruhe
- Berufsverbot (Deutschland)
Im Nationalsozialismus:
- Arbeitsverbote für Juden, siehe z. B. Reichsbürgergesetz
- Arbeitsverbote für Frauen, siehe z. B. Ehestandsdarlehen#Aufhebung des Arbeitsverbots
- Arbeitsverbote für Künstler, siehe Berufsverbot (Deutschland)#Berufsverbot für Künstler