„Ausbildungsordnung“ – Versionsunterschied

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== Typen von Ausbildungsstrukturen ==
== Typen von Ausbildungsstrukturen ==
* zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Monoberufe
* zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Monoberufe fuuuu
* Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten oder
* Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten oder
* Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Kern- und Wahlqualifikationen
* Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Kern- und Wahlqualifikationen

Version vom 25. Juni 2012, 14:41 Uhr

Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest. Die Ausbildungsordnung regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.

Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.

Erarbeitung von Ausbildungsordnungen

Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern darüber.

Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.

Ziele

Als Grundlage für die Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG), bzw. § 25 Handwerksordnung (HwO) die Ausbildungsordnungen. Diese sind juristische Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden.

Inhalte

Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:

  1. Dauer der Ausbildung: Diese sollte nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen.
  2. Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird.
  3. Berufsbild: Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erworben werden.
  4. Ausbildungsrahmenplan: Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.
  5. Prüfungsanforderungen: Inhalte der Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.

Rahmenlehrplan, Ausbildungsrahmenplan

In Bezug auf die neue/modernisierte Ausbildungsordnung wird von den Sachverständigen der Länder ein Rahmenlehrplan für den neuen/geänderten Ausbildungsberuf erarbeitet. Der Rahmenlehrplan dient als Grundlage für den berufsschulischen Unterricht.

Vom Rahmenlehrplan ist der Ausbildungsrahmenplan zu unterscheiden. Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.

Funktionen der Ausbildungsordnung sind

  • rechtsverbindliche und didaktische Grundlage
  • Grundlage der betrieblichen Ausbildungsplanung
  • Sicherung bundeseinheitlicher Ausbildungsstandards und Prüfungsanforderung
  • Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung

Typen von Ausbildungsstrukturen

  • zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Monoberufe fuuuu
  • Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten oder
  • Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Kern- und Wahlqualifikationen