„Ausbildungsordnung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 213.168.208.78 rückgängig gemacht und letzte Version von Howwi wiederhergestellt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.
Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.


== Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ==
== Erarbeitung von Angsordnungen ==
Wenn die Inhalte eines [[Ausbildungsberuf]]s modernisiert werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den [[Fachverbände]]n, von den Organisationen der [[Arbeitgeber]], von den [[Gewerkschaft]]en oder vom [[Bundesinstitut für Berufsbildung]] aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige [[Bundesministerium (Deutschland)|Bundesministerium]] in Abstimmung mit den [[Land (Deutschland)|Ländern]] darüber.
Wenn die Inhalte eines [[Ausbildungsberuf]]s modernisiert werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den [[Fachverbände]]n, von den Organisationen der [[Arbeitgeber]], von den [[Gewerkschaft]]en oder vom [[Bundesinstitut für Berufsbildung]] aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige [[Bundesministerium (Deutschland)|Bundesministerium]] in Abstimmung mit den [[Land (Deutschland)|Ländern]] darüber.


Zeile 13: Zeile 13:
== Inhalte ==
== Inhalte ==
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:
# Dauer
# Dauer der Ausbildung. Diese sollte nicht mehr als 3 und nicht weniger als zwei Jahre betragen.
# Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird.
# Berufsbild. Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erworben werden.
# Berufsbild. Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erworben werden.
# [[Ausbildungsrahmenplan]]. Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.
# [[Ausbildungsrahmenplan]]. Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.

Version vom 22. September 2010, 12:56 Uhr

Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest.

Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.

Erarbeitung von Angsordnungen

Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus. Nach Anhörung aller Beteiligten entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern darüber.

Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.

Ziele

Als Grundlage für die Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG), bzw. § 25 Handwerksordnung (HwO)die Ausbildungsordnungen. Diese sind juristische Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden.

Inhalte

Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:

  1. Dauer
  2. Berufsbild. Hierbei handelt es sich um einen Überblick über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erworben werden.
  3. Ausbildungsrahmenplan. Dies ist eine nähere Beschreibung des Berufsbilds und ein zeitlicher Ablauf.
  4. Prüfungsanforderungen. Inhalte der Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.

Rahmenlehrplan, Ausbildungsrahmenplan

In Bezug auf die neue/modernisierte Ausbildungsordnung wird von den Sachverständigen der Länder ein Rahmenlehrplan für den neuen/geänderten Ausbildungsberuf erarbeitet. Der Rahmenlehrplan dient als Grundlage für den berufsschulischen Unterricht.

Vom Rahmenlehrplan ist der Ausbildungsrahmenplan zu unterscheiden. Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.

Funktionen der Ausbildungsordnung sind

  • rechtsverbindliche und didaktische Grundlage
  • Grundlage der betrieblichen Ausbildungsplanung
  • Sicherung bundeseinheitlicher Ausbildungsstandards und Prüfungsanforderung
  • Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung

Typen von Ausbildungsstrukturen

  • zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Monoberufe
  • Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten oder
  • Ausbildungsberufe mit Differenzierungen nach Kern- und Wahlqualifikationen

Weblinks