Bebaubarkeit

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Zur Bebaubarkeit eines Baugrundstücks mit einem Gebäude oder einer baulichen Anlage bedarf es verschiedener praktischer wie rechtlicher Voraussetzungen.

Der Baugrund muss tragfähig und standfest sein und außerhalb eines ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets liegen.

Die Erschließung des Grundstücks muss gegeben oder baurechtlich zulässig sein. Dazu gehören:

Rechtliche Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlegend ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.

Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben[3] handelt entscheidet letztlich eine positiv beschiediene Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung über die Zulässigkeit einer Bebauung.

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. siehe §4 "Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden" der Musterbauordnung
  2. siehe §5 "Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken" der Musterbauordnung
  3. siehe §61 "Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen" und §62 "Genehmigungsfreistellung" der Musterbauordnung